Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Kurze Haltbarkeit von Verschleißteilen als Mangel (OGH vom 23.04.2015)

Juli 6th, 2015

Die Sachmangelgewährleistung des § 922 ABGB ist bei einem Automotor auch auf Verschleißteile anzuwenden, die nicht einmal zwei Jahre halten und so den Motor funktionsunfähig machen. Der Mangel muss nicht tatsächlich bei der Übergabe vorliegen, stattdessen wird bei einer so kurzen Haltbarkeit angenommen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe latent vorhanden war.