Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Lebensgefährten: Gemeinsamer Hausbau als GesbR? (OGH vom 21.11.2013, 1.Ob 181/13v)

März 31st, 2014

Der gemeinsame Bau eines Familienwohnsitzes durch Lebensgefährten wird als schlüssige Begründung einer gesBR qualifiziert wenn keine Zweifel daran bestehen, eine Gemeinschaftsorganisation mit wechselseitigen Rechten und Pflichten schaffen zu wollen.
Gemeinsame Planung, Entscheidungen sowie arbeits- und aufgabenteilig erfolgte Beiträge zur Errichtung reichen nicht aus, um von einer Gesellschaftsgründung zu sprechen.
Der Ausschluss bzw. die Nicht-Thematisierung von Begründung von Miteigentum spricht gegen ein Gesellschaftsverhältnis.