Leere Rechtsmittel im elektronischen Rechtsverkehr (OGH vom 25.11.2008, 9 Ob 78/08y)
Mai 8th, 2009Wird ein Rechtsmittel im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht, dann ist darauf zu achten, dass die Rechtsmittelausführungen auch tatsächlich im Pdf-Anhang enthalten sind. Ein Mangel ist jedenfalls nicht verbesserungsfähig. Vorsicht! Bei elektronischen Rechtsverkehr immer darauf achten, dass tatsächlich alle Dokumente „angehängt“ sind.