Mietzinsschulden und Unternehmenserwerb (OGH 16.7.2009, 2 Ob 44/09y)
Oktober 16th, 2009Wird ein Unternehmen im Konkurs erworben, dann haftet der Erwerber gemäß § 1419a ABGB nicht für Mietzinsschulden, wenn er als neuer Bestandnehmer in das Bestandverhältnis des Veräußerers eintritt.