Mietzinsvereinbarung und verdeckte Einlagenrückgewähr (OGH vom 1.9.2010, 6 Ob 132/10w)
November 30th, 2010Wird zwischen einer GmbH als Mieterin und einer ihrer Gesellschafter als Vermieter ein Mietvertrag mit einem unangemessen hohen Mietzins abgeschlossen, dann verstößt diese Vereinbarung gegen § 82 GmbHG (verdeckte Einlagenrückgewähr). Die Folge ist die Teilnichtigkeit der Vertragsbestimmung, die von Amts wegen wahrzunehmen ist.