Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Newsmeldung

Januar 7th, 2008

Verbücherung eines Bestandvertrages

Bei der Verbücherung eines Bestandrechts aufgrund eines bestehenden Bestandsvertrages hat das Grundbuchsgericht diesen Vertrag inhaltlich nicht zu prüfen. Das so eingetragene Bestandrecht wird durch die Einverleibung aber nicht zu einem dinglichen Recht, sondern richtet sich immer nach der im Bestandvertrag vorgesehenen Nutzung (OGH vom 28.8.2007, 5 Ob 157/07k).