Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Noch nicht eingeantwortete, aber bereits angefallene Erbschaft – vermögenswertes Recht? (OGH vom 24.01.2013, 8 Ob 124/12 m)

Mai 15th, 2013

Der OGH bewertete in dieser Entscheidung eine bereits angefallene, aber noch nicht eingeantwortete Erbschaft als vermögenswertes Recht. Als solcher muss er dem Insolvenzgericht und Treuhänder bekannt geben werden.