Noch nicht eingeantwortete, aber bereits angefallene Erbschaft – vermögenswertes Recht? (OGH vom 24.01.2013, 8 Ob 124/12 m)
Mai 15th, 2013Der OGH bewertete in dieser Entscheidung eine bereits angefallene, aber noch nicht eingeantwortete Erbschaft als vermögenswertes Recht. Als solcher muss er dem Insolvenzgericht und Treuhänder bekannt geben werden.