OGH verhilft E-Auto-Fahrern zu Strom in Garage
April 6th, 2020Das Höchstgericht hat entscheiden, dass die Installation einer Wallbox (langsame Ladestation) zu den privilegierten Änderungen gehört, die relativ leicht auch ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer vorgenommen werden können. Die fachgerechte Installation einer 3,7kW-Wallbox zum einphasigen Laden von E-Autos in der Garage bedarf keines Nachweises der Verkehrsüblichkeit oder des wichtigen Interesses des Antragstellers.
Die anderen Eigentümer sind auch nicht dadurch in ihren Interessen beeinträchtigt, dass die komplette E-Anlage möglicherweise aufgerüstet werden muss, sollten einst mehr als 20 solcher Ladestationen installiert sein.
Die Änderung darf nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Sollten nicht alle anderen Wohnungseigentümer zustimmen, muss man die Bewilligung im Außerstreitverfahren bei Gericht einholen.