Private Enforcement im Beihilfenrecht (OLG Koblenz, 4 U 759/07)
April 21st, 2009Nach dieser noch nicht rechtkräftigen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Koblenz eine Klage eines Mitbewerbers wegen Verletzung der EU-Beihilfenvorschriften mit der Begründung abgewiesen, den benachteiligten Unternehmen stehen entsprechend den EU-Beihilfenvorschriften keine eigenen Rechte zu. Das Verfahren ist derzeit beim BGH anhängig (vgl dazu auch den neuen „Leitfaden zur besseren Durchsetzung des Beihilfenrechts“ der Europäischen Kommission).