Prozesskostensicherheitsleistung und Nicht- EU Staaten (OGH vom 19.1. 2010, 17 Ob 31/09x)
April 7th, 2010Kläger aus Nicht- EU Staaten sind verpflichtet, eine Prozesskostensicherheitsleistung (§ 57 ZPO) zu erlegen. Art 12 EG gilt nicht für Angehörige solcher Nicht- EU Staaten. Solche Drittstaatsunternehmen können sich im Markenrechtsprozess nicht auf die Meistbegünstigungsklausel von Art 4 TRIPS- Abkommen berufen. Etwas anderes gilt in Urheberrechtsprozessen. Achtung: Änderung der Rechtssprechung

