Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Prüfung der Unlauterkeit nach UWG-Novelle 2007 (OGH 22.1.2008, 4 Ob 177/07v)

Mai 14th, 2008

Seit der UWG-Novelle 2007 muss in folgender Reihenfolge geprüft werden, ob eine Geschäftspraxis unlauter ist: Fällt die Geschäftspraktik unter die „Liste des Anhangs?“ wenn nein: liegt sonst eine aggressive (§ 1 a UWG) oder irreführende (§ 2 UWG) Geschäftspraktik vor?, wenn nein: fällt die Geschäftspraktik unter die Generalklausel des § 1 UWG. § 2 UWG idF der UWG-Novelle 2007 gilt im Verhältnis zu allen Marktteilnehmern. Dh der Irreführungstatbestand erfasst somit sowohl das Verhältnis zwischen Unternehmen als auch jenes zwischen Unternehmen und Verbrauchern.