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Rechtliche Beurteilung von Microscootern (OGH 24.09.2008, 2 Ob 18/08y)

März 11th, 2009

Ein Microscooter ist ein vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmtes Kleinfahrzeug iSv § 2 Abs 1 Z 19 StVO. Es handelt sich dabei um kein Fahrrad und auch um kein fahrzeugähnliches Kinderspielzeug. Mit einem Microscooter darf der Gehsteig befahren werden. Zu beachten ist, dass Kinder unter 12 Jahren bei Befahren von Gehsteigen oder Gehwägen mit diesen Geräten von einer Person, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtigt werden oder selbst Inhaber eines Fahrradausweises sein müssen.