Rechtsirrtümliche Zurücklassung von Einrichtungsgegenständen (LG f ZRS Wien vom 11.12.2007, 40 R 253/07p)
Februar 27th, 2008Hinterlässt ein Mieter rechtsirrtümlich Einrichtungsgegenstände im ehemaligen Mietobjekt ist dieser Fall bei Rückgabe des Mietobjekts nicht als Dereliktion zu sehen. Der Herausgabeanspruch des ehemaligen Mieters unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist.