Sachwalterschaft durch Rechtsanwälte (OGH 1.4.2008, 10 Ob 18/08g)
Mai 21st, 2008Von vorne herein darf ein Rechtsanwalt nur dann zum Sachwalter bestellt werden, wenn die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person besondere Fachkenntnisse erfordert. Ansonsten ist gem § 279 ABGB in erster Linie eine von der betroffenen Person selbst gewählte oder ihr nahe stehende Person bzw. ein ihr nahe stehender Mensch oder ein Vereinssachwalter zu bestellen.

