Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Sachwalterschaft durch Rechtsanwälte (OGH 1.4.2008, 10 Ob 18/08g)

Mai 21st, 2008

Von vorne herein darf ein Rechtsanwalt nur dann zum Sachwalter bestellt werden, wenn die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person besondere Fachkenntnisse erfordert. Ansonsten ist gem § 279 ABGB in erster Linie eine von der betroffenen Person selbst gewählte oder ihr nahe stehende Person bzw. ein ihr nahe stehender Mensch oder ein Vereinssachwalter zu bestellen.