Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Schenkung auf dem Todesfall (OGH vom 4.9.2014, 5 Ob 39/14t)

Januar 9th, 2015

Der Schenkungsvertrag auf den Todesfall kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen zustande. So muss in dem errichteten Notariatsakt nicht nur eine ausdrückliche Annahmebestätigung des Geschenknehmers, sondern auch einen Widerrufsverzicht des Geschenkgebers enthalten sein. Dies gilt ebenso für eine gemischte Schenkung, da sonst nur ein Vermächtnis zustande kommt, nicht aber ein Vertrag.