Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Steuerlicher Vertreter und Rechtshandlung des Gemeinschuldners (OGH vom 24.2.2010, 3 Ob 213/09h)

Juni 9th, 2010

Der Steuerberater des Gemeinschuldners kommt dann als Anfechtungsgegner in Betracht, wenn er zum Beispiel einen Überrechnungsantrag an das Finanzamt stellt, sich diese Rechtshandlung zugunsten des Vertreters auswirkt und ihm der Überrechnungsbetrag wirtschaftlich zugeflossen ist. Im Anlassfall hat der steuerliche Vertreter des Gemeinschuldners ein Umsatzsteuerguthaben des Gemeinschuldners aufgrund des Überrechnungsantrags des steuerlichen Vertreters auf ein Konto einer Betriebsgesellschaft des Steuerberaters ausgezahlt.