Studie über gesundheitliche Auswirkungen von Zirbenholz – Werknutzungsrecht (OGH vom 23.04.2014, 4 Ob 69/14x)
September 7th, 2014Wird ein Werk im Auftrag eines anderen geschaffen, so wird damit schlüssig das Recht eingeräumt, das Werk zu dem Zweck zu verwenden, zu dem es in Auftrag gegeben wurde. Wenn also ein Interessensverband von Waldbesitzern bei einer Forschungsgesellschaft eine Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen von Zirbenholz erstellen lässt, um mit dieser Studie die positiven Eigenschaften von Zirbenholz zu belegen, hat der Verband ein umfassendes Werknutzungsrecht an der Studie. Von diesem Werknutzungsrecht ist insbesondere auch die Werbung mit der Studie gedeckt. Darin liegt kein Verstoß gegen das UrhG.