Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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„Trennungsschmerz“ bei unterbundenen Besuchsrechtskontakten? (OGH vom 27.11.2014, 9 Ob 28/14d)

Februar 5th, 2015

Damit Schadenersatz auf Grund eines „Schockschadens“ verlangt werden kann, wird eine grobe Fahrlässigkeit des Schädigers vorausgesetzt. Die Vorenthaltung des Besuchsrechts zwischen Geschiedenen ist dafür aber keine Rechtfertigung, da das Kind sich bei dem anderen Elternteil in guter Obhut befand.