Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Übergangene Bewerber und Auskunftsrechte (EuGH vom 22.04.2012, C-415/10)

April 27th, 2012

Wird ein Stellenbewerber abgelehnt, dann hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen der anderen Bewerber. Die Verweigerung jeden Zugangs zu Informationen kann aber im Prozess ein Gesichtspunkt sein, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen, heranzuziehen ist. Für die Arbeitgeber ist es daher wichtig, die Entscheidungsgrundlagen zu dokumentieren und diese auch für den Fall einer Klage entsprechend aufzuheben.