Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Unterscheidungskraft von Farben (OGH 11.3.2008, 17 Ob 2/08f)

Mai 21st, 2008

Dass eine Farbe als solche unabhängig von ihrer Benutzung unterscheidungskräftig ist, kann nur unter außergewöhnlichen Umständen angenommen werden. Dies gilt nur bei einem sehr spezifischen maßgeblichen Markt und einer sehr beschränkten Zahl der Waren oder Dienstleistungen, weil die Zahl der Farben, die das allgemeine Publikum unterscheiden kann, gering ist.