Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Unterschied Glücksspiel – Sportwette (VwGH vom 27.04.2012, 2008/17/0175)

Juli 31st, 2012

Von einer britischen Gesellschaft wurden ca. 350 Hunderennen aufgezeichnet und – ausgewählt von einem Zufallsgenerator – auf einem Wettautomaten in Österreich angezeigt. Den Spielern standen 40 verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um auf die Reihenfolge des Einlaufs zu wetten. Nach Ansicht des VwGH unterscheidet sich das „Setzen“ auf zufällig ausgewählte Rennen nicht wesentlich vom Spiel an Apparaten, die zufällig bestimmte Zahlen-oder Symbolkombinationen kreieren.

Der Spieler habe somit keinen Einfluss auf das Spielergebnis, das ausschließlich vom Zufall abhängt, weshalb es sich in diesem Fall um ein Glücksspiel handelt.