Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Verbot von Zeichen in Firmennamen (OGH VOM 6.6.2013, 6 OB 30/13Z)

Juli 25th, 2013

Damit es Unternehmen erlaubt ist, Zeichen in ihrem Firmennamen zu verwenden, muss es klar sein, ob und wie man gegebenenfalls dieses Zeichen ausspricht. Ein „+“ am Anfang des Firmennamens ist somit nicht eindeutig aussprechbar und somit unzulässig. Dies gilt auch, wenn das Zeichen einen rein dekorativen Charakter hat und gar nicht ausgesprochen werden soll.