Vertretung der GmbH (OGH 6.11.2008, 6 Ob 186/08h)
März 11th, 2009Klagt der Geschäftsführer einer GmbH auf Nichtigerklärung eines Beschlusses, so kann die Gesellschaft nicht durch einen weiteren Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen (unechte Gesamtvertretung) vertreten werden. In einem solchen Fall kann die Gesellschaft nur durch weitere – nicht auf Klagsseite einschreitende – Geschäftsführer in vertretungsbefugter Zahl, durch den Aufsichtsrat, durch einen von den Gesellschaftern bestellten Vertreter zur Prozessführung oder durch einen Kurator bzw Notgeschäftsführer vertreten werden.