Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Wettbewerbsrechtliche Prüfung eines Logos durch Werbeagentur (OGH vom 21.5.2013, 4 Ob 174/12k)

Juni 3rd, 2013

Eine Werbeagentur kann unter Umständen dazu verpflichtet sein, eine marken- bzw. wettbewerbsrechtliche Prüfung der Verwendbarkeit des von ihr entworfenen Zeichens im geschäftlichen Verkehr vorzunehmen. Es ist daher unbedingt anzuraten, diese Prüfpflicht vertraglich auszuschließen. Zumindest sollte die Werbeagentur in den AGB (z.B. Muster des Branchenverbandes) diese Prüfung ausschließen. Die AGB müssen natürlich Inhalt des Vertrages werden.