Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Zulieferer als Erfüllungsgehilfen (OGH VOM 17.6.2013, 2 OB 4/13X)

Juli 26th, 2013

Grundsätzlich zählt ein Zulieferer von Rohstoffen und Baumaterialien für den Produzenten dieser Ware nicht als Erfüllungsgehilfe. Sollte die Anlieferung des Materials Sache des Werkunternehmers sein, gilt der Zulieferer für diesen sehr wohl als Erfüllungshilfe. Nur so haftet der Werkunternehmer auch für etwaige Schäden, die der Zulieferer verursacht.