Zweijahresfrist für Schenkungsanrechnung – Vermögensopfertheorie (OGH vom 06.08.2015, 2 Ob 125/15v)
Oktober 12th, 2015Bei der Ermittlung der Pflichtteilsansprüche ist die Schenkungsanrechnung ausgeschlossen, wenn der Geschenknehmer selbst nicht pflichtteilsberechtigt ist und zwischen Schenkung und Tod des Erblasser zumindest 2 Jahre liegen. Die Frist beginnt aber nicht zu laufen, wenn der Geschenkgeber bei einer Liegenschaftsschenkung den Widerruf durch ein Fruchtgenussrecht zurückbehalten hat.