Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Krankenstandsbedingte Kündigung im Lichte der Behindertendiskriminierung

Januar 3rd, 2022

Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet die mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung aufgrund einer Behinderung im dienstrechtlichen Zusammenhang. Als Behinderung wird eine voraussichtlich mehr als sechsmonatige geistige, psychische oder körperliche Beeinträchtigung gesehen.

Kommt es aufgrund einer Operation zu einem zweieinhalb monatigen Krankenstand mit vorübergehenden Funktionseinschränkungen, ist es überdies für eine mittelbare Diskriminierung erforderlich, dass die betroffene Person im Zeitpunkt der Kündigung noch Teil des geschützten Personenkreises ist. Resultieren die Fehlzeiten nicht aus einer Behinderung und gehört die betroffene Person im Kündigungszeitpunkt nicht dem geschützten Personenkreis der Behinderten an, ist eine mittelbare Diskriminierung jedenfalls zu verneinen. (OGH 9 ObA 45/21i)