Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for the ‘News’ Category

Krankenstandsbedingte Kündigung im Lichte der Behindertendiskriminierung

Montag, Januar 3rd, 2022

Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet die mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung aufgrund einer Behinderung im dienstrechtlichen Zusammenhang. Als Behinderung wird eine voraussichtlich mehr als sechsmonatige geistige, psychische oder körperliche Beeinträchtigung gesehen.

Kommt es aufgrund einer Operation zu einem zweieinhalb monatigen Krankenstand mit vorübergehenden Funktionseinschränkungen, ist es überdies für eine mittelbare Diskriminierung erforderlich, dass die betroffene Person im Zeitpunkt der Kündigung noch Teil des geschützten Personenkreises ist. Resultieren die Fehlzeiten nicht aus einer Behinderung und gehört die betroffene Person im Kündigungszeitpunkt nicht dem geschützten Personenkreis der Behinderten an, ist eine mittelbare Diskriminierung jedenfalls zu verneinen. (OGH 9 ObA 45/21i)

Ein Polizeifahrzeug ist wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur

Montag, Januar 3rd, 2022

Dem Senat des Höchstgerichts zufolge sind auch einzelne Einsatzfahrzeuge ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur, weswegen die Zerstörung eines Polizeifahrzeuges grundsätzlich eine schwere Sachbeschädigung im Sinne der §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB darstellt. (OGH 12 Os 118/21a)

OGH bestätigt Mietzinsbefreiung wegen pandemiebedingter Betretungsverbote

Montag, Januar 3rd, 2022

Auch das pandemiebedingte Betretungsverbot erfüllt den Tatbestand des § 1104 ABGB, wonach ein Mieter keinen Mietzins zu entrichten hat, wenn das Bestandobjekt aufgrund außerordentlicher Zufälle nicht genutzt werden kann. Das Gesetz nennt hier Feuer, Krieg oder Seuche.

Gemäß dem Höchstgericht stellt der bloße Verbleib in dem Geschäftslokal keine Nutzung im Sinne des § 1104 ABGB dar, schließlich war der vertraglich vereinbarte Geschäftszweck im gegenständlichen Fall ein anderer. Aufgrund der Seuche und des damit einhergehenden Betretungsverbots hat die Bestandnehmerin keinen Mietzins zu entrichten. (OGH 3 Ob 78/12y)

OGH verhilft E-Auto-Fahrern zu Strom in Garage

Montag, April 6th, 2020

Das Höchstgericht hat entscheiden, dass die Installation einer Wallbox (langsame Ladestation) zu den privilegierten Änderungen gehört, die relativ leicht auch ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer vorgenommen werden können. Die fachgerechte Installation einer 3,7kW-Wallbox zum einphasigen Laden von E-Autos in der Garage bedarf keines Nachweises der Verkehrsüblichkeit oder des wichtigen Interesses des Antragstellers.

Die anderen Eigentümer sind auch nicht dadurch in ihren Interessen beeinträchtigt, dass die komplette E-Anlage möglicherweise aufgerüstet werden muss, sollten einst mehr als 20 solcher Ladestationen installiert sein.

Die Änderung darf nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Sollten nicht alle anderen Wohnungseigentümer zustimmen, muss man die Bewilligung im Außerstreitverfahren bei Gericht einholen.

Skifahrer dürfen bei Knall erschrecken

Montag, April 6th, 2020

Ein Mann war mit einem großen Knall an der verunfallten Skifahrerin vorbeigesaust. Die schreckhafte Reaktion der Skifahrerin hatte dazu geführt, dass diese sich verletzte. Woher der Knall kam, ist nicht ganz klar. Dazu dürfte es, laut den Gerichten, durch Verkanten oder Überkreuzen der Skier des Mannes gekommen sein. Die Frau fordert Schadenersatz von dem Mann.

Das Landesgericht Wels befand das Erschrecken der Skifahrerin aus „skitechnischer Sicht“ als unverständlich und sprach der Frau daher nur die Hälfte des eingeklagten Schadenersatzes zu. Das OLG Linz befand, dass beide Streitteile je zur Hälfte am Unglück schuld seien.

Der OGH entschied hingegen, dass das Geräusch der Frau eine „potenziell gefährliche Situation ankündigte“ und dass man als Skifahrer nicht damit rechnen müsse, dass ein anderer Pistenteilnehmer so nahe an einem vorbeifährt. Ein Mitverschulden der Skifahrerin wird – wenn ihr überhaupt ein technischer Fahrfehler vorgeworfen werden könnte – als zu gering im Vergleich mit der großen Schuld des vorbeifahrenden Mannes erachtet.

Daher erhält die Skifahrern den vollen Schadenersatz von 24.000 Euro sowie 11.000 Schmerzengeld.

Corona: Mit den Baustellen ruhen die Vertragspflichten

Montag, April 6th, 2020

Dienstnehmer dürfen nur dann auf der Baustelle tätig sein, wenn entweder sichergestellt ist, dass zwischen den Beschäftigten ein Abstand von einem Meter eingehalten oder durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Es stellt sich die Frage, wer die daraus folgenden Nachteile zu tragen hat.

Die Corona-Pandemie stellt eine höhere Gewalt dar, die zu einem zeitweiligen Entfall der Geschäftsgrundlage führt. Aus diesem Grund ruhen die wechselseitigen Pflichten. Begründet wird diese Ansicht mit Bezug auf §§1104 f ABGB – betreffend des „außerordentlichen Zufalls“ bei der Gebrauchsüberlassung von Mietgegenständen -, nachdem dem Vertrag für die Zeit der Unbrauchbarkeit die Geschäftsgrundlage fehlt.

Kehrtwende: Höchstgericht erleichtert Umgründungen

Montag, April 6th, 2020

Wird eine AG oder GmbH auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, bleiben ihre Vor- und Wiederkaufsrechte bestehen.

1995 entschied der OGH, dass das Vorkaufsrecht bei einer Verschmelzung nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übergeht, sondern gemeinsam mit der übertragenden GmbH erlischt. Ihre Grundlage sah der OGH in der Gesetzesbestimmung, die die Übertragung von Vorkaufsrechten unter Lebenden ebenso untersagt wie die Übertragung von Todes wegen.

Dies wurde im juristischen Schrifttum fast einhellig kritisiert. Der Tod einer natürlichen Person sei nicht mit dem verschmelzungsbedingten Erlöschen einer Kapitalgesellschaft vergleichbar. In zwei jüngst ergangenen Entscheidungen ist der OGH ausdrücklich von seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 1995 abgedrückt. Der OGH stellt klar, dass das verschmelzungsbedingte Erlöschen nicht zum endgültigen Untergang der Gesellschaft führt, sondern dass sie als wirtschaftliche Einheit mit der übernehmenden Gesellschaft fortwirkt.

Beide Entscheidungen betreffen das Schicksal von Wiederkaufsrechten im Zuge von Verschmelzungen. Die Begründung legt nahe, dass die Grundsätze für die praktisch häufigeren Vorkaufsrechte ebenso gelten wie für Spaltungen.

Wer Gewinn verteilt, riskiert zu haften.

Montag, April 6th, 2020

Das GmbH-Gesetz sieht vor, dass der Bilanzgewinn in dem Ausmaß von der Verteilung ausgeschlossen ist, in dem sich die Vermögenslage der Gesellschaft im Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Feststellung des Jahresabschlusses erheblich und nicht bloß vorübergehend verschlechtert hat.

Die Gesellschafter dürfen eine Ausschüttung nur in einem nicht gegen die Ausschüttungssperre verstoßenden Ausmaß beschließen. Missachten die Gesellschafter diese Grenze, haben die Geschäftsführer die Ausschüttung zu verweigern. Sollte gegen die Ausschüttungssperre verstoßen wergen, sind die handelnden Personen unter Umständen mit Schadenersatz-, Haftungs- und Rückerstattungsansprüchen konfrontiert.

Wer wegen Corona weniger Miete zahlen muss

Montag, April 6th, 2020

Unternehmen, die wegen Covid-19 ihre Geschäfte schließen müssen, können  gem. §1104 ABGB) eine Reduktion des Mietzinses verlangen. Gar nichts braucht ein Mieter zu zahlen dessen Geschäftslokal für die vereinbarte Nutzung völlig unbrauchbar ist (zB ein Kaffeehaus). Teilweise entfällt die Miete, wenn und soweit das Objekt für bestimmte Zwecke nutzbar bleibt (zB Lagern der Ware).

Umsatzeinbußen rechtfertigen hingegen keine Reduktion. Auch bei Pachtverträgen kommt eine Minderung des Pachtzinses nur bei Pachtverhältnissen in Frage, die maximal ein Jahr andauern.

Nach der Rechtsprechung teilen die Betriebskosten das Schicksal des Mietzinses. Das heißt, wird dieser gemindert, sinken die Betriebskosten im selben Ausmaß. In der Praxis gängig ist hingegen die einvernehmlich getroffene Lösung, dass der Mietzins zwar entfällt, die Betriebskosten aber weiterhin verrechnet werden.

Zahlen die Mieter vorbehaltlos weiter, könnte das als stillschweigender Verzicht auf die Einrede der Unbenutzbarkeit gedeutet werden. Wer also liquide ist, sollte unter Vorbehalt zahlen.

Ideeller Schadenersatz bei Kindesvertauschung (OGH, 22. 3. 2018, 4 Ob 208/17t)

Sonntag, April 14th, 2019

Dieser Fall war der erste in Österreich, bei dem der OGH entscheiden musste, ob bei Kindesvertauschung im Krankenhaus nach Geburt ideeller Schadenersatz zusteht. Der OGH bejahte dies. Die Haftung ergibt sich aus dem Vertrag, den die Mutter des Kindes mit dem Krankenhaus durch ihre Behandlung geschlossen hat. Prinzipiell wird grobe Fahrlässigkeit auf der Verschuldensseite benötigt, unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch leichte Fahrlässigkeit für einen Anspruch gegen Schädiger genügen.