Noch nicht eingeantwortete, aber bereits angefallene Erbschaft – vermögenswertes Recht? (OGH vom 24.01.2013, 8 Ob 124/12 m)
May 15th, 2013Sorry, this entry is only available in Deutsch.
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Gerichtliche Anordnungen betreffend die Verwertung eines Faustpfandes sind nur vom Insolvenzgericht im Außerstreitigen Verfahren zu treffen. Klagt der Insolvenzverwalter auf Herausgabe des Faustpfandes, dann wird diese Klage an der Unzulässigkeit des Rechtsweges scheitern.
In der Regel besteht für den fehlberatenen Anleger kein Interesse an einem Feststellungsbegehren. Er kann das erworbene Papier verkaufen und den Differenzschaden beim Berater geltend machen. Will er nicht verkaufen, kann er vom Berater Naturalrestitution verlangen.
Eltern kommen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-Jähriges Kind in ausreichendem Maße nach, wenn sie es über das Verbot einer illegalen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren, sofern das Kind ihre grundlegenden Gebote/Verbote normalerweise befolgt. Eine Verpflichtung zur Kontrolle des Computers oder zur Errichtung von Firewalls oder ähnlichen Schutzmaßnahmen besteht grundsätzlich nicht, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Internetnutzung des Kindes bestehen.
Ereignet sich ein Unfall innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage, weil der Gehweg mangelhaft gestreut war, haftet die Eigentümergemeinschaft nicht als Weghalterin iSd §1319a ABGB, außer der Weg ist für den allgemeinen Fußgängerverkehr geöffnet. Die Eigentümergemeinschaft haftet auch den Wohnungseigentümern und deren Mietern lediglich deliktisch für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die sie im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung treffen. Sofern keine Organ-oder Repräsentantenhaftung eingreift, hat die Eigentümergemeinschaft für das Fehlverhalten der von ihr eingesetzten Gehilfen (des Hausbesorgers) daher nur gem § 1315 ABGB einzustehen.
Es entspricht dem Unionsrecht, wenn die Gefährdungshaftung in einem Mitgliedstaat in den Fällen einschränkt wird, wenn der Verkehrsunfall dem Geschädigten selbst zuzurechnen ist.