Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for Mai 8th, 2009

Leere Rechtsmittel im elektronischen Rechtsverkehr (OGH vom 25.11.2008, 9 Ob 78/08y)

Freitag, Mai 8th, 2009

Wird ein Rechtsmittel im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht, dann ist darauf zu achten, dass die Rechtsmittelausführungen auch tatsächlich im Pdf-Anhang enthalten sind. Ein Mangel ist jedenfalls nicht verbesserungsfähig. Vorsicht! Bei elektronischen Rechtsverkehr immer darauf achten, dass tatsächlich alle Dokumente „angehängt“ sind.

Insolvenzentgelt und Geschäftsführer als Treuhänder (OGH vom 23.2.2009, 8 Ob S4/09k)

Freitag, Mai 8th, 2009

Einem Geschäftsführer einer GmbH, der sämtliche Geschäftsanteile als Treuhänder für eine andere GmbH hält, steht kein Anspruch auf Insolvenzentgelt zu, da ihm aufgrund seiner beherrschenden Stellung ein maßgeblicher Einfluss auf die Gesellschaft zukommt. Vorsicht! GmbH-Geschäftsführer sollten diese Rechtsprechung bedenken, wenn sie treuhändig Anteile für andere Gesellschaften halten.

Mehrere Ausstellungsdaten auf Wechsel (OGH vom 23.2.2009, 8 Ob 18/09v)

Freitag, Mai 8th, 2009

Befinden sich auf einem gezogenen Wechsel eines einzigen Ausstellers mehrere Ausstellungstage, dann ist dieser Wechsel ungültig. Die Rechtssprechung folgt dem Grundsatz der Wechselstrenge.

Bankgarantien und Kautionsschutzgesetz (OGH vom 11.2.2009, 7 Ob 190/08d)

Freitag, Mai 8th, 2009

Bei arbeitnehmerähnlichen Personen, die im Interesse und auf Druck ihres „Dienstgebers“ eine Bankgarantie unterzeichnen, gilt analog das Kautionsschutzgesetz. Dies hat zur Folge, dass die Bankgarantie nichtig ist. Vorsicht! Banken sollten in diesen Konstellationen keinerlei Bankgarantien ausstellen und überprüfen, ob zwischen dem Sicherungsgeber und dem Besicherten ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis besteht.

Auskunftspflichtgesetz und FMA (VwGH vom 27.2.2009, 2008/17/0151)

Freitag, Mai 8th, 2009

Auskunftsbegehren, die an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gerichtet werden, müssen nach den Bestimmungen des Auskunftspflichtgesetzes – zumindestens analog – beantwortet werden.

Bei Zugaben gilt „rule of reason“ (EuGH vom 23.4.2009, C-261/07 und C-299/07)

Freitag, Mai 8th, 2009

Das bisher geltende „per-se-Verbot“ im österreichischen Zugabenrecht wird durch die neueste Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs aufgeweicht. Da das Zugabenverbot in der „schwarzen Liste“ der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken nicht enthalten ist, müssen die Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob die Gewährung der Zugabe irreführend, aggressiv oder aus sonstigen Gründen unlauter ist. Jede Werbeaktion sollte ex-ante auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft werden. Sinn des Zugabenverbotes ist, Verbraucher vor Preisverschleierungen zu schützen, weil die Kosten der Zugabe in den Preis der Hauptware eingerechnet werden können.