Erbrecht neu: (ab 01.01.2017)
Sonntag, Februar 12th, 2017Grundlegende Erneuerungen des Erbrechts ab 01.01.2017:
- Verschärfte Formanforderungen für fremdhändige letztwillige Verfügungen (Notwendig ist ein eigenhändig auf der Urkunde geschriebener Zusatz des Verfügenden, dass es den letzten Willen enthält und Identitätsangaben der drei Zeugen)
- Einführung des Pflegevermächtnisses (Anspruch auf Abgeltung, wenn ein Verwandter den Verstorbenen für mindestens sechs Monate gepflegt hat – sofern kein Entgelt oder Abgeltung aus dem Nachlass gewährt wurde)
- Die Enterbungsgründe wurden erweitert
- Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung
- Pflichtteilsanspruch (Entfall für Vorfahren, Neugestaltung der Pflichtteilsberechnung, Stundung und Ratenzahlung des Geldpflichtteils)
- Vereinheitlichung der Verjährung (alle erbrechtlichen Ansprüche werden einheitlich geregelt)
- Außerordentliches Erbrecht von Lebensgefährten. Diese kommen zum Zug, wenn es keine eingesetzten oder gesetzlichen Erben gibt. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt in den letzten drei Jahren und dass der Erblasser weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.