In der Vergangenheit wurde Eigen- und Fremdkapital allein dadurch voneinander abgegrenzt, dass ein Eigenkapitalinstrument nur dann vorliegt, wenn es mit keinerlei Verpflichtung verbunden ist, finanzielle Mittel an den Kapitalgeber zu leisten oder finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zu für das Unternehmen ungünstigen Bedingungen zu tauschen. Nach ständiger Kritik an dieser engen und formalen Eigenkapitalabgrenzung wurden im Februar 2008 die IAS geändert. Anteile, die der Kapitalgeber an das Unternehmen zurückgeben kann, sind dann als Eigenkapitalinstrumente einzustufen, wenn sie 1. einen Anspruch auf einen proportionalen Anteil am Liquidationserlös beinhalten, 2. keine weiteren Verpflichtung eines Emittenten bedingen, 3. allen anderen Kapitalformen im Rang nachgeordnet sind, 4. alle Finanzinstrumente dieser Kategorie identisch ausgestaltet sind und 5. einen Zahlungsanspruch enthalten, der die Unternehmensentwicklung nachbildet. Nach dieser neuen Fassung sind für Personengesellschaften und Genossenschaften die Kapitalanlagen der Gesellschafter bzw. der Genossen in der Regel als Eigenkapital zu klassifizieren.