Juni 9th, 2010
Eine sogenannte Koppelungsklausel, welche den Anstellungsvertrag des Vorstandes einer Aktiengesellschaft mit der Abberufung von der Vorstandsfunktion verbindet, wobei beide Funktionen gleichzeitig enden, ist grundsätzliche zulässig. Liegt der Abberufung allerdings kein schuldhaftes Verhalten des Vorstandes zugrunde (Entlassungsgrund), dann endet das Dienstverhältnis (Angestelltenvertrag) erst zum jeweils in Betracht kommenden Kündigungstermin. Die für eine ordentliche Kündigung vorgesehene Frist, welche mit der Verständigung von der Abberufung beginnt, ist jedenfalls einzuhalten und dem Vorstand auch Entgelt zu zahlen.
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Juni 9th, 2010
Besteht die geschuldete Leistung in der Erstellung von Einreichunterlagen zur Erlangung einer behördlichen Generalgenehmigung für ein Gewerbeobjekt sowie Erwirkung einer Förderung, dann liegt kein Werkvertrag „für die Herstellung körperlicher beweglicher Sachen“ im Sinne des § 381 (2) UGB vor.
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Juni 9th, 2010
Beobachtet ein Nachbar den anderen durch beiläufiges und absichtsloses Hinaussehen aus den Fenstern des eigenen Hauses, dann besteht darin noch kein Eingriff in die Privatsphäre. Ein solches Verhalten muss im Rahmen des „Üblichen“ hingenommen werden. Die Grenze besteht in der Intensität. Wenn auch ein durchschnittlich empfindender Nachbar sich dauernd beobachtet und verfolgt fühlt, dann liegt ein Eingriff in die Privatsphäre vor. Das ungewollte Mithören von Gesprächen auf der Terrasse ist ebenfalls noch keine Verletzung der Privatsphäre. Ungewöhnliches Verhalten, welches das Gefühl der ständigen Überwachung geben soll, greift aber dann in die Privatsphäre ein, wenn der Nachbar bei objektiver Sicht der Dinge den Eindruck gewinnen muss, überwacht zu werden. Es kommt dabei nicht darauf an, ob technische Hilfsmittel wie Kameras eingesetzt werden. Der ständig vor dem Haus stehende Nachbar kann in rechtliche Hinsicht einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen.
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April 7th, 2010
Schließt ein Nachwuchsspieler nach Abschluss seiner Ausbildung einen Vertrag als Berufsspieler mit einem Verein in einem anderen Mitgliedsstaat ab, dann ist es zulässig, dass der ausbildende Verein die Kosten für die Ausbildung des Nachwuchsspielers rückerstattet erhält. Der EuGH erachtet die Rückzahlung von Kosten für die Ausbildung von jugendlichen Berufsfußballern als gerechtfertigte Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
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April 7th, 2010
In den USA wird das per se Verbot des „Minimum Retail Price Fixing“ durch Gesetz wieder eingeführt. Der US Supreme Court hatte dieses per se Verbot durch eine „Rule of reason“ ersetzt.
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April 7th, 2010
Es handelt sich um keine aggressive Geschäftspraktik im Sinne des § 1a UWG wenn ein Versicherungsberater sich schriftlich in einem Serienbrief an Unfallbeteiligte wendet und Beratung in Versicherungsangelegenheiten bzw Schadensregulierungsangelegenheiten anbietet.
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April 7th, 2010
§ 1310 3. Fall ABGB sieht eine subsidiäre Haftung eines unmündigen Schädigers vor, wenn die Schadenszufügung rechtswidrig (objektiv sorgfaltswidrig) erfolgte und ein Deckungsfonds vorhanden ist. Schadensdeckung durch eine vorhandene Haftpflichtversicherung des Schädigers stellt nach ständiger Rechtssprechung ein Vermögen im Sinne des § 1310 ABGB dar. Es gilt insofern der Grundsatz „Wer versichert ist, zahlt“. Im Anlassfall hatte ein 5-jähriges Kind mit einem 3 cm dicken Stecken gegen einen Baum geschlagen, obwohl sich eine andere Person dem Baum bis auf 3 m genähert hat. Ein solches Verhalten ist objektiv sorgfaltswidrig.
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April 7th, 2010
Wird die Stiftung vom Stifter gem § 34 PSG widerrufen, dann hat der Stiftungsvorstand keinerlei Möglichkeit, diesen Widerruf dadurch zu unterlaufen, dass er den Stiftungszweck bzw die Privatstiftung gem § 33 PSG ändert.
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April 7th, 2010
Dem ehemaligen Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes kommt im Verfahren zur Bestellung eines Sonderprüfers keine Rechtsmittellegitimation zu, wenn der Antrag auf Sonderprüfung nicht von diesem Stiftungsvorstand gestellt wurde. Der OGH verlangt für die Rechtsmittellegitimation sowohl die formelle als auch die materielle Beschwerde. Im vorliegenden Fall ist die formelle Beschwerde nicht ausreichend, da durch eine Sonderprüfung die Interessen der Privatstiftung geschützt werden sollen. Die Bestellung von Sonderprüfern greift jedoch nicht unmittelbar in die rechtlich geschützte Stellung des ehemaligen Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes ein.
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April 7th, 2010
Es liegt kein öffentlicher Bauauftrag vor, wenn eine öffentliche Stelle ein Grundstück an ein Unternehmen verkauft und eine andere öffentliche Stelle beabsichtigt, einen öffentlichen Bauauftrag in Bezug auf dieses Grundstück zu vergeben. Der Verkaufsvorgang ist vom Vergaberecht ausgeschlossen.
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