Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
Karlsplatz 3/6
1010 Wien
T          +43 (0) 1 890 20 12 – 0
F          +43 (0) 1 890 20 12 – 11
E           office@novakra.at
W          www.novakra.at

Newsmeldung

Januar 7th, 2008

Mietzinsanhebunganspruch des Vermieters in sinngemäßer Anwendung des § 12a MRG besteht auch dann, wenn die Mieterin ein ursprünglich von ihr selbst betriebenes Unternehmen verpachtet (OGH vom 3.5.2007, 1 Ob 64/07t).

Newsmeldung

Januar 7th, 2008

Keine Eigentümerdienstbarkeit im ABGB (OGH vom 13.7.2007, 5 Ob 118/07z).

Anfechtungsfristen iSd § 24 Abs 6 WEG 2002 werden durch sog. Hausanschläge ausgelöst. Muss der Eingangsbereich mit den vorgenommenen Hausanschlag zwingend durchquert werden, um ein anderes Steigenhaus zu erreichen, dann ist kein „Mehrfachanschlag“ in allen anderen Stiegenhäusern notwendig (OGH vom 13.7.2007, 5 Ob 133/07f).

Newsmeldung – Kunstfreiheit

Januar 7th, 2008

Kunstfreiheit

Deutsches Bundesverfassungsgericht setzt der Kunstfreiheit Grenzen (Beschluss vom 13.6.2007 I BvR 1783/05)

Der im Jahr 2003 erschienene Roman „Esra“ wurde von den deutschen Zivilgerichten in seiner Veröffentlichung und Verbreitung verboten.

Die ehemalige Freundin des Autors und deren Mutter, die sich in den Romanfiguren wieder erkannten, haben geltend gemacht, das Buch stelle eine Biographie ohne wesentliche Abweichungen von der Wirklichkeit dar.

Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde war teilweise erfolgreich: Das Bundesverfassungsgericht hielt fest, dass bei dem gerichtlichen Verbot eines Romans als besonders starken Eingriff in die Kunstfreiheit die Vereinbarkeit der angegriffenen Entscheidungen mit der verfassungsrechtlichen Kunstfreiheitsgarantie auf der Grundlage der konkreten Umstände und des vorliegenden Sachverhalts zu prüfen ist. Die Kunstfreiheit verlangt für ein literarischen Werk, dass sich als Roman ausweist, eine kunstspezifische Betrachtung. Daraus folgt insbesondere eine Vermutung für die Fiktionalität eines literarischen Textes. Die Kunstfreiheit schließt das Recht zur Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit ein. Zwischen dem Maß, in dem der Autor von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht eine Wechselbeziehung. Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstliche Darstellung besonders geschützter Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen. Bei detaillierten Schilderung der Intimsphäre von Personen aus der Lebenswirklichkeit ist daher ein strengerer Maßstab an die Fiktionalisierung anzulegen als bei weniger starken Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht.

Newsmeldung – Gebührengesetz

Dezember 6th, 2007

Ab 1. Jänner 2008 wird das Gebührengesetz dahingehend geändert, dass Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), sofern sie innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, von den Stempelgebühren und den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit sind. Diese Neuregelung gilt auch für ausländische Schriften, die im diesem Zusammenhang zum amtlichen Gebrauch vorgelegt werden.

Corporate Governance

Oktober 22nd, 2007

Corporate Governance

Der österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat fünf neue Regeln beschlossen. Die Änderungen ergeben sich durch die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie durch eine Novelle des Börsegesetzes:

Der Preis eines Pflichtangebots oder eines freiwilligen Angebots zur Kontrollerlangung gemäß Übernahmegesetz darf die höchste vom Bieter oder von einem gemeinsam mit ihm vorgehenden Rechtsträger innerhalb der letzten 12 Monate vor Anzeige des Angebots in Geld gewährte oder vereinbarte Gegenleistung für dieses Beteiligungspapier der Zielgesellschaft nicht unterschreiten.

Der Preis muss mindestens dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Börsenkurs des jeweiligen Beteiligungspapiers während der letzten 6 Monate von demjenigen Tag entsprechen, an dem die Absicht, ein Angebot abzugeben, bekannt gegeben wurde.

Die Gesellschaft erstellt den Konzernabschluss und den im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen Konzernzwischenbericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der EU übernommen wurden.

Jahresberichte sind spätestens 4 Monate, Halbjahresfinanzberichte spätestens 2 Monate nach Ende der Berichtsperiode zu veröffentlichen und müssen mindestens 5 Jahre lang öffentlich zugänglich bleiben. Erstellt die Gesellschaft Quartalsberichte für das 1. und 3. Quartal gemäß IFRS, so sind diese spätestens 60 Tage nach Ende der Berichtsperiode zu veröffentlichen. Für den Fall, dass die Gesellschaft keine Quartalsberichte gemäß IFRS erstellt, sind Zwischenmitteilungen über das 1. und 3. Quartal spätestens 6 Wochen nach Ende der Gerichtsperiode zu veröffentlichen.

Die Gesellschaft erstellt ihre Quartalsberichte nach den International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU übernommen wurden. Im Rahmen der Jahres- und Zwischenberichtserstattung erläutert der Vorstand wesentliche Änderungen oder Abweichungen sowie deren Ursachen oder Auswirkungen für das laufende bzw. folgende Geschäftsjahr sowie wesentliche Abweichungen von bisher veröffentlichten Umsatz-, Gewinn- und Strategiezielen.

Das Unternehmen etabliert über die gesetzlichen Mindesterfordernisse hinaus eine externe Kommunikation, welche insbesondere durch die Nutzung der Website der Gesellschaft Informationsbedürfnisse zeitnah und ausreichend deckt. Dabei stellt die Gesellschaft sämtliche neuen Tatsachen, die sie Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitteilt, zeitgleich allen Aktionären zur Verfügung.

Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte, Halbjahresfinanzberichte und alle anderen Zwischenberichte in deutscher und englischer Sprache, und macht diese auf der Website der Gesellschaft verfügbar. Falls der Jahresfinanzbericht einen Konzernabschluss enthält, braucht der im Jahresfinanzbericht enthaltene unternehmensrechtliche Jahresabschluss lediglich in deutscher Sprache veröffentlicht oder verfügbar gemacht werden.