Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for the ‘Uncategorized’ Category

Gewährleistungsverzicht und Haftung für „geheime Baumängel“

Donnerstag, Juli 13th, 2023

Auch im Fall eines vertraglich vereinbarten Gewährleistungsverzichts, haftet der Verkäufer für „geheime“ Mängel. Um solche Mängel handelt es sich, wenn sie bei einer Besichtigung nicht erkennbar waren.

Verschweigt ein Unternehmen Kartellrechtsverstöße in einem Verfahren, in welchem diesem Unternehmen der Kronzeugenstatus gewährt wurde, dann kann dieser Kronzeugenstatus widerrufen werden.

Donnerstag, Juli 13th, 2023

Das Argument, es sei der Effektivität des Kronzeugenprogramms abträglich, wenn Unternehmer befürchten müssten, nachträglich ihren Kronzeugenstatus zu verlieren, greift in jenen Fällen nicht, in denen der Unternehmer Kartellrechtsverstöße wissentlich verschwieg. Im fortgesetzten Verfahren muss das Kartellgericht nun prüfen, ob der Vorwurf des wissentlichen Verschweigens von Kartellverstößen zutrifft.

Bei Veröffentlichung einer Mitteilung über das eingeleitete Verfahren muss der Name des Privatanklägers genannt werden.

Donnerstag, Juli 13th, 2023

Der oberste Gerichtshof hat aus dem Zweck des §37 Abs 1 Mediengesetz (MedienG) abgeleitet, der Name des Privatanklägers muss genannt werden. Das Argument, der Privatankläger wolle das nicht zum Schutz seiner Identität und „zur Vermeidung einer weiteren Hass im Netz – Kampagne gegen ihn“ hat das Höchstgericht verworfen.

Verstärkter Senat: Wirkliche Übergabe bei Schenkung eines Wertpapierdepots (03.05.2018, OGH 2 Ob 122/17f)

Montag, Juli 23rd, 2018

Für eine wirksame Schenkung ohne Notariatsakt, braucht es eine „wirkliche Übergabe“ iSd § 943 ABGB der geschenkten Sache. Der OGH entschied im verstärkten Senat, dass ein Wertpapierdepot als wirklich übergeben gilt, wenn dem Geschenknehmer die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über das Vermögen eingeräumt wird; etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft am Depot. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist dabei nicht erforderlich.

Vergabe: Offenes Verfahren – Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (VwGH vom 17. 6. 2014, 2013/04/0033)

Montag, Juli 14th, 2014

Beim offenen Verfahren muss die Eignung (Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) spätestens zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung vorliegen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet auf das Vorhandensein der Leistungsfähigkeit der Unternehmer zu achten, diese muss bis zur Zuschlagserteilung gegeben sein und darf auch nicht zu späteren Zeitpunkten verloren gehen. Dabei müssen die Unternehmer die Eignungskriterien, die in der Ausschreibung festgelegt wurden, einhalten.
Sollte er Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung auf eine etwaige heikle wirtschaftliche und finanzielle Situation einer Mitbieterin aufmerksam werden, ist dieser verpflichtet die Leistungsfähigkeit der Mitbieterin einer genauen Überprüfung zu unterziehen.