Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Keine Vertragsänderung durch Schweigen während einer Informationsveranstaltung (OGH vom 29.07.2015, 9 Ob 23/15w)

Oktober 12th, 2015

Eine vom Vermieter gehaltene Informationsveranstaltung ist nur als Absichtsbekundung, nicht als Anbot auf Änderung des Mietvertrags zu verstehen. Fehlende Widersprüche der Mieter gegen den Vorschlag des Vermieters können daher nicht als konkludenten Zuspruch zu einer Abänderung des Vertrags gesehen werden.