Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Klage einer KG – Verlust der Parteifähigkeit (OGH vom 25.09.2015, 6 Ob 136/15s)

Oktober 31st, 2015

Mit der Vollbeendigung verliert die Kommanditgesellschaft ihre Parteifähigkeit. Um diese zu erreichen, ist unter anderem die Vermögenslosigkeit eine Voraussetzung. Macht eine KG eine Forderung geltend steht dies somit der Vollbeendigung entgegen, auch wenn sie sonst kein Vermögen hat. Selbst wenn die KG die Forderung bereits vor der Klagseinbringung abgetreten hat, verliert die KG ihre Parteifähigkeit erst nach der Löschung aus dem Firmenbuch.