Dunkle Kleidung in der Nacht (OGH VOM 7.5.2013, 2 OB 9/13G)
Freitag, Juli 26th, 2013Das Tragen dunkler oder nicht-reflektierender Kleidung macht einen Fußgänger bei einem Unfall bei Nacht nicht mitschuldig.
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Das Tragen dunkler oder nicht-reflektierender Kleidung macht einen Fußgänger bei einem Unfall bei Nacht nicht mitschuldig.
Sollte ein Werkbesteller mit dem Geschäftsherren einen Haftungsausschluss vereinbaren, gilt dieser auch für Erfüllungsgehilfen, nicht aber für Subunternehmer. Sollte der Subunternehmer einen Schaden verursachen, haftet der Werkbesteller auf Grund dieses Haftungsausschlusses nicht, der Subunternehmer jedoch schon. Ein Subunternehmer steht nämlich (anders als ein Erfüllungsgehilfe) nicht in einem vertraglichen Naheverhältnis und wird daher nicht von der vertraglichen Schutzwirkung erfasst.
Grundsätzlich zählt ein Zulieferer von Rohstoffen und Baumaterialien für den Produzenten dieser Ware nicht als Erfüllungsgehilfe. Sollte die Anlieferung des Materials Sache des Werkunternehmers sein, gilt der Zulieferer für diesen sehr wohl als Erfüllungshilfe. Nur so haftet der Werkunternehmer auch für etwaige Schäden, die der Zulieferer verursacht.
Sollten es die Geschäftsbedingungen des Kreditkartenunternehmens so vorsehen, kann auch der Inhaber einer Zusatz-Kreditkarte für die Zahlung entstandener Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden. Diese Geschäftsbedingungen hat der Zusatz-Karteninhaber durch das anfordern einer solchen Karte automatisch akzeptiert.
Damit ein Tierhalter haftbar ist, genügt vor Gericht ein objektiver Sorgfaltsverstoß, also eine sorgfaltswidrige Beaufsichtigung des Tieres.
In diesem Fall hatte die Beklagte aber die Klägerin darauf hingewiesen, dass diese sich vom Hund fernhalten sollte. Die Klägerin missachtete die Anweisung und wurde daraufhin gebissen. Der OGH bewertete nun das Verhalten der Tierhalterin als nicht objektiv sorgfaltswidrig, da die Beklagte die Klägerin vor einer etwaigen Gefahr gewarnt hatte.
Damit eine Streitanmerkung im Patentregister zulässig wird, muss mit der dazugehörenden Klage auf die Änderung des Registerstands gezielt werden. Aber selbst der Erfolg einer solchen Klage ist im Patentrecht keine Garantie dafür, dass das Register geändert wird. Daher haben Klagen, die sich gar nicht an den Stand des Patentregisters richten, auch keine Auswirkungen auf dieses.
Gemeinden dürfen nach dem neuen OGH Beschluss nur Klagen einbringen, wenn diese zuvor durch einen Gemeinderatsbeschluss gedeckt wurden. Sollte kein derartiger Beschluss vorliegen, fehlt die Prozessvoraussetzung, die es für eine gesetzliche Vertretung braucht. Prüfen, ob ein Gemeinderatsbeschluss vorliegt, muss das jeweilige Rechtsmittelgericht selbst.
Damit es Unternehmen erlaubt ist, Zeichen in ihrem Firmennamen zu verwenden, muss es klar sein, ob und wie man gegebenenfalls dieses Zeichen ausspricht. Ein „+“ am Anfang des Firmennamens ist somit nicht eindeutig aussprechbar und somit unzulässig. Dies gilt auch, wenn das Zeichen einen rein dekorativen Charakter hat und gar nicht ausgesprochen werden soll.
Die Gemeinden in Kärnten dürfen die Daseinsvorsorge in private Verwaltung übergeben. Die Wahl zwischen hoheitlicher und privatrechtlicher Form ist dem Rechtsträger somit freigestellt, soweit die einfache Gesetzgebung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Die Gemeinden sind im Falle einer privaten Verwaltung der Versorgung berechtigt, Wasserbezugsgebühren einheben.
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss zwar auf die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften achten, nicht aber auf die Einhaltung anderer Vorschriften, die nicht in seinen Aufgabenbereich fallen.
Der Verantwortungsbereich des gewerberechtlichen Geschäftsführers liegt somit nur bei der Überwachung einer fachlich einwandfreien Ausübung des Gewerbes. Gewerberechtliche Geschäftsführer müssen auf Grund dieses Beschlusses des OGH nicht für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge haften, der OGH schließt aber eine Haftung als Beitragstäter nicht aus.