Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for the ‘News’ Category

Markenrechtsverletzung durch Dritte (EuGH vom 15.12.2011, C-119/10 Red Bull)

Montag, Dezember 19th, 2011

Red Bull ist gegen ein Abfüllunternehmen gerichtlich vorgegangen, weil dieses Getränke für andere Hersteller abfüllt, welche unter Umständen das Markenrecht von Red Bull verletzen.

Red Bull hat sich vor dem holländischen Gericht auf sein Markenrecht berufen. Der EuGH hat keine Verbindung zwischen dem Zeichen und der Abfülldienstleistung erkennen können, weswegen das Markenrecht keinen Schutz gegen die Handlungen des Dritten bietet.

Staatshaftung (EuGH vom 24.11.2011C-379/10)

Montag, Dezember 19th, 2011

Der EuGH hat ein italienisches Gesetz, das die zivilrechtliche Haftung für Richter für Schäden, die Einzelnen durch Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen eingeengt hat, als europarechtswidrig beurteilt.

Die italienische Vorschrift verstößt gegen den allgemeinen Grundsatz der Haftung der Mitgliedsstaaten für Verstöße gegen das Unionsrecht, weil die Haftung des Staates für diese Verstöße eines letztinstanzlichen Gerichtes auf die Fälle einer Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt ist.

Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung durch Beiratsmitglieder (OGH vom 18.7.2011, 6 Ob 98/11)

Montag, Oktober 24th, 2011

Bei einer Privatstiftung, bei der ein Beirat mit Organqualität eingerichtet ist, kann jedes einzelnes Beiratsmitglied einen Antrag auf Abberufung eines Vorstandsmitgliedes stellen.

Internetverkaufsverbot in selektiven Vertriebssystemen (EuGH vom 13.10.2011, C- 439/09)

Montag, Oktober 24th, 2011

Selektive Vertriebsbindungen dürfen den Verkauf der jeweiligen Produkte über das Internet nicht ausschließen. Solche Verbote sind bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen, auch wenn diese scheinbar neutral formuliert sind (zB Verkauf der Produkte nur in Anwesenheit von natürlichen Personen in einem physischen Raum).

Solche Verbote können durch die Gruppenfreistellungsverordnung nicht gerechtfertigt werden, sondern sind höchstens einer Einzelfreistellung zugänglich.

Ingerenzpflicht bei Abgabe von Alkohol (OGH vom 18.5.2011, 7 Ob 65/11a)

Montag, August 8th, 2011

Die Ingerenzpflicht besagt, dass sich jene Person, die dem Konsumenten ein hochprozentiges Getränk zusammenmischt bzw. verabreicht, um diese kümmern muss. Sollte die betroffene Person an den Folgen des Alkoholkonsums versterben, ist der Verabreichende der Witwe gegenüber unterhaltspflichtig. Dabei ist das Mitverschulden des Verstorbenen zu berücksichtigen.

Kommission verweigert Akteneinsicht (EuGH vom 21.07.2011, C-506/08)

Donnerstag, August 4th, 2011

Die Kommission darf einem Unternehmen eines abgeschlossenen Zusammenschlussverfahren die Akteneinsicht nur verweigern, wenn entweder besondere Gründe vorliegen, dass der Entscheidungsprozess in einem Verfahren gefährdet wäre oder unter Berufung auf den Schutz der Rechtsberatung.

Die Kommission muss genau erläutern, ob der Zugang zu diesen Dokumenten das geschützte Interesse konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte.

 Wird die Einsicht in die Dokumente erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beantragt, sieht der EuGH keine besonderen Gründe vorliegen.

Verpflichtungen eines Internet-Marktplatzes (eBay) zur Verhinderung von Markenrechtsverstößen (EuGH vom 12.7.2011, C-324/09)

Freitag, Juli 15th, 2011

Vom Anbieter eines Onlinedienstes darf nicht verlangt werden, aktiv alle Angaben eines jeden Kunden zu überwachen. Der Betreiber eines Online-Marktplatzes unterliegt keinem allgemeinen und dauerhaften Verbot des Verkaufs von Waren einer Marke auf diesem Marktplatz. Allerdings darf er – wenn gerichtlich dazu gezwungen – den Urheber der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ausschließen. Dem Betreiber eines Online-Marktplatzes kann auch aufgetragen werden, die Identifizierung  seiner Kunden erleichtern. Dabei muss der Schutz der personenbezogenen Daten beachtet werden, dennoch muss der Urheber der Verletzung klar identifizierbar sein.

Namensrecht und Gemeinschaftsmarke (EuGH vom 5.7.2011 C-263/09)

Donnerstag, Juli 7th, 2011

Der Inhaber eines Namens kann der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke widersprechen. Nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung kann eine Gemeinschaftsmarke für nichtig erklärt werden, wenn der Betroffene ein sonstiges älteres Recht geltend macht, wobei die Verordnung in nicht abschließender Weise vier solche Rechte aufzählt: Namensrecht, Recht auf die eigene Abbildung, das Urheberrecht und Gewerbliche Schutzrechte. Das Namensrecht kann nicht nur zum Schutz des Namens als Persönlichkeits-Attribut, sondern auch zum Schutz des Namens in seinen wirtschaftlichen Aspekten gelten gemacht werden.

Regierungsvorlage Gesellschaftsrechtänderungsgesetz 2011

Montag, Juni 27th, 2011

Im Umgründungsrecht ergeben sich nachstehende Änderungen: Beim upstream merger – bei der Verschmelzung zur Aufnahme einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft – entfallen verschiedene Berichtspflichten. In der übertragenden Gesellschaft ist keine Hauptversammlung erforderlich. Auch bei der verhältniswahrenden Spaltung entfallen Berichte.

Börsennotierte Gesellschaften müssen im Fall von Verschmelzungen bzw Spaltungen keine Zwischenbilanz mehr erstellen. Der Spaltungsplan wird elektronisch bekannt gemacht. Durch eine Spaltung gefährdete Gläubiger erhalten in Zukunft einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung. Nicht börsennotierte Gesellschaften müssen in Zukunft ihre Inhaberaktien auf Namensaktien umstellen.

Des Weiteren besteht eine weitreichende Pflicht zur Führung eines Aktienbuches. Bei börsennotierten Gesellschaften verbleibt es beim Wahlrecht zwischen Inhaber und Namensaktien. Bei einer nicht börsennotierten Gesellschaft muss ein auf den Aktionär lautendes Konto angegeben werden, über das alle Zahlungen der Gesellschaft für den Aktionär abgewickelt werden. Das dient dazu, den Aktionär auch nach den bankrechtlichen Vorschriften identifizieren zu können.

Zugang zu Dokumenten und Kartellverfahren (EuGH vom 14.6.2011, C-360/09).

Montag, Juni 27th, 2011

In Deutschland kann ein kartellgeschädigter, der Schadensersatz fordert, Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhalten, wenn diese den Urheber des Kartellverfahrens betreffen. Eine solche Regelung ist rechtlich unbedenklich. Es liegt an den Mitgliedstaaten, Regelungen für den Zugang zu den Dokumenten festzulegen. Diese Regelungen dürfen allerdings den Schadensersatz nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Die Interessen müssen im Einzelfall abgewogen werden, wobei jene Interessen, welche die zu übermittelnde Information betreffen den Interessen des Kronzeugen gegenüber zu stellen sind, der diese Information freiwillig vorgelegt hat.