Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
Karlsplatz 3/6
1010 Wien
T          +43 (0) 1 890 20 12 – 0
F          +43 (0) 1 890 20 12 – 11
E           office@novakra.at
W          www.novakra.at

Archive for the ‘News’ Category

Angemessenes Entgelt bei Eingriff in das Recht am eigenen Bild (OGH 8.9. 2009 4 Ob 146/09p)

Mittwoch, April 7th, 2010

Der Anspruch auf das doppelte angemessene Entgelt gem § 87 Abs 3 UrhG besteht bei einem Eingriff in das Recht am eigenen Bild im Sinne von § 78 UrhG nicht.In diesem Fall gebühren nur Schadenersatzansprüche. Allenfalls besteht ein Verwendungsanspruch gem § 1041 ABGB in der Höhe des angemessenen Entgelts. Eine Grundlage für das doppelte angemessene Entgelt bietet § 1041 ABGB aber nicht.

Vergaberecht und gemischte Verträge (EuGH vom 29.10.2009, C-536/07)

Donnerstag, November 26th, 2009

Das Europäische Vergaberecht ist auf gemischte Verträge (Bauauftrag und Miete) anwendbar. Im Anlassfall hat der Auftraggeber einen Mietvertrag freihändig vergeben. Im Rahmen des Mietverhältnisses sollte dann ein Bauwerk errichtet werden.

Pistensicherung (OGH vom 9.8.2009, 6 Ob 96/09z)

Donnerstag, November 26th, 2009

Es besteht keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten für einen von mehr als 100 m erkennbaren Beschneiungsbereich. Der Schifahrer hätte diesen Bereich leicht erkennen und umfahren können.

Kündigungsmöglichkeit bei kupierter PublikumsgmbH & Co KG (OGH vom 29.6.2009, 9 Ob 68/08b)

Donnerstag, November 26th, 2009

Ein auf 18 Jahre abgeschlossener Kündigungsverzicht des Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft bei einer kupierten PublikumsgmbH & Co KG ist sittenwidrig. Eine Bindungsdauer von 10 Jahren ist jedenfalls noch zulässig.

Aufklärungspflicht über die Risiken einer Behandlungsverweigerung (OGH vom 4.8.2009, 9 Ob 64/08i)

Donnerstag, November 26th, 2009

Verweigert der Patient eine nach dem Krankheitsbild erforderliche Behandlung, dann muss der Arzt über die damit verbundenen Gefahren aufklären.

Immobilienmakler und Provision (OGH vom 2.9.2009, 7 Ob 157/09b)

Donnerstag, November 26th, 2009

Wenn ein Immobilienmakler einen Irrtum beim Verkäufer über den Kaufpreis bewirkt, dann entfällt der Provisionsanspruch.

Exekution zur Sicherstellung (OGH vom 26.08.2009, 3 Ob 145/09h)

Donnerstag, November 26th, 2009

Will ein Gläubiger aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags Exekution zur Sicherstellung führen, dann muss er neben dem Wechselzahlungsauftrag zwingend eine Bestätigung über die Zustellung des Zahlungsauftrags vorlegen. Unterlässt er dies, dann ist der Exekutionsantrag unschlüssig und auch eine Verbesserung nicht mehr möglich.

Bereicherungsanspruch nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft wegen Zweckverfehlung (OGH vom 9.6.2009, 4 Ob 84/09w)

Donnerstag, Oktober 22nd, 2009

Gibt ein Lebensgefährte einer Lebensgemeinschaft seine Berufstätigkeit auf, um sich einem Studium zu widmen und übernimmt der andere Lebensgefährte die Kosten für Wohnen und Leben, dann hat letzterer im Falle des Scheiterns der Lebensgemeinschaft einen Bereicherungsanspruch in Höhe der anteiligen Aufwendungen. Durch die Zusage einer künftigen Gegenleistung für die Übernahme der Lebenshaltungskosten wird weder ein Vertrag noch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet, da die Leistungen zu unbestimmbar sind.

Besetzung von Stiftungsbeiräten mit Begünstigten (OGH vom 5.8.2009, 6 Ob 42/09h)

Donnerstag, Oktober 22nd, 2009

Wird bei einer Stiftung ein aufsichtsratsähnlicher Beirat mit weit reichenden Kontroll- und eingeschränkten Weisungsmöglichkeiten eingesetzt, dann darf dieser nicht mehrheitlich mit Begünstigten besetzt sein.

„Scheinzessionar“ und Kondiktionsanspruch des Schuldners (OGH vom 18.6.2009, 8 Ob 29/09m)

Donnerstag, Oktober 22nd, 2009

Im Fall einer „Scheinzession“ leistet der Schuldner in der irrigen Meinung einer wirksamen Zession an den Scheinzessionar. Ist dem Zedenten der Rechtschein der vermeintlichen Abtretung zuzurechnen und hat keine Nachforschungsobliegenheit des Schuldners bestanden und haben Zedenten und Zessionar nicht kollusionsartig zusammengewirkt, dann hat der Schuldner (debitor cessus) keinen Kondiktionsanspruch gegen den Scheinzessionar. Das gilt auch dann, wenn der Zedent seine Leistung nicht vollständig erbracht hat. Wird nach der Leistung durch den Schuldner Konkurs über den Zedenten eröffnen und tritt der Masseverwalter nach § 21 KO vom noch nicht vollständig erfüllten Vertrag mit dem Zessus zurück, kann der Zessus die erbrachte Leistung nicht zurückverlangen, denn die Rücktrittserklärung des Masseverwalters führt nicht zur rückwirkenden Aufhebung des Vertrages. Es verbleibt ihm nur seine weitere Erfüllung. Der debitor cessus kann anstelle seines Erfüllungsanspruchs den Ersatz des ihm verursachten Schadens als Konkursgläubiger verlangen. Von diesem Schadenersatz ist der Wert des bereits Emfpangenen iSd Differenzmethode abzuziehen.