Der Anspruch auf das doppelte angemessene Entgelt gem § 87 Abs 3 UrhG besteht bei einem Eingriff in das Recht am eigenen Bild im Sinne von § 78 UrhG nicht.In diesem Fall gebühren nur Schadenersatzansprüche. Allenfalls besteht ein Verwendungsanspruch gem § 1041 ABGB in der Höhe des angemessenen Entgelts. Eine Grundlage für das doppelte angemessene Entgelt bietet § 1041 ABGB aber nicht.
Posted in News | Comments Off on Angemessenes Entgelt bei Eingriff in das Recht am eigenen Bild (OGH 8.9. 2009 4 Ob 146/09p)
Das Europäische Vergaberecht ist auf gemischte Verträge (Bauauftrag und Miete) anwendbar. Im Anlassfall hat der Auftraggeber einen Mietvertrag freihändig vergeben. Im Rahmen des Mietverhältnisses sollte dann ein Bauwerk errichtet werden.
Posted in News | Comments Off on Vergaberecht und gemischte Verträge (EuGH vom 29.10.2009, C-536/07)
Es besteht keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten für einen von mehr als 100 m erkennbaren Beschneiungsbereich. Der Schifahrer hätte diesen Bereich leicht erkennen und umfahren können.
Posted in News | Comments Off on Pistensicherung (OGH vom 9.8.2009, 6 Ob 96/09z)
Ein auf 18 Jahre abgeschlossener Kündigungsverzicht des Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft bei einer kupierten PublikumsgmbH & Co KG ist sittenwidrig. Eine Bindungsdauer von 10 Jahren ist jedenfalls noch zulässig.
Posted in News | Comments Off on Kündigungsmöglichkeit bei kupierter PublikumsgmbH & Co KG (OGH vom 29.6.2009, 9 Ob 68/08b)
Will ein Gläubiger aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags Exekution zur Sicherstellung führen, dann muss er neben dem Wechselzahlungsauftrag zwingend eine Bestätigung über die Zustellung des Zahlungsauftrags vorlegen. Unterlässt er dies, dann ist der Exekutionsantrag unschlüssig und auch eine Verbesserung nicht mehr möglich.
Posted in News | Comments Off on Exekution zur Sicherstellung (OGH vom 26.08.2009, 3 Ob 145/09h)
Gibt ein Lebensgefährte einer Lebensgemeinschaft seine Berufstätigkeit auf, um sich einem Studium zu widmen und übernimmt der andere Lebensgefährte die Kosten für Wohnen und Leben, dann hat letzterer im Falle des Scheiterns der Lebensgemeinschaft einen Bereicherungsanspruch in Höhe der anteiligen Aufwendungen. Durch die Zusage einer künftigen Gegenleistung für die Übernahme der Lebenshaltungskosten wird weder ein Vertrag noch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet, da die Leistungen zu unbestimmbar sind.
Posted in News | Comments Off on Bereicherungsanspruch nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft wegen Zweckverfehlung (OGH vom 9.6.2009, 4 Ob 84/09w)
Wird bei einer Stiftung ein aufsichtsratsähnlicher Beirat mit weit reichenden Kontroll- und eingeschränkten Weisungsmöglichkeiten eingesetzt, dann darf dieser nicht mehrheitlich mit Begünstigten besetzt sein.
Posted in News | Comments Off on Besetzung von Stiftungsbeiräten mit Begünstigten (OGH vom 5.8.2009, 6 Ob 42/09h)
Im Fall einer „Scheinzession“ leistet der Schuldner in der irrigen Meinung einer wirksamen Zession an den Scheinzessionar. Ist dem Zedenten der Rechtschein der vermeintlichen Abtretung zuzurechnen und hat keine Nachforschungsobliegenheit des Schuldners bestanden und haben Zedenten und Zessionar nicht kollusionsartig zusammengewirkt, dann hat der Schuldner (debitor cessus) keinen Kondiktionsanspruch gegen den Scheinzessionar. Das gilt auch dann, wenn der Zedent seine Leistung nicht vollständig erbracht hat. Wird nach der Leistung durch den Schuldner Konkurs über den Zedenten eröffnen und tritt der Masseverwalter nach § 21 KO vom noch nicht vollständig erfüllten Vertrag mit dem Zessus zurück, kann der Zessus die erbrachte Leistung nicht zurückverlangen, denn die Rücktrittserklärung des Masseverwalters führt nicht zur rückwirkenden Aufhebung des Vertrages. Es verbleibt ihm nur seine weitere Erfüllung. Der debitor cessus kann anstelle seines Erfüllungsanspruchs den Ersatz des ihm verursachten Schadens als Konkursgläubiger verlangen. Von diesem Schadenersatz ist der Wert des bereits Emfpangenen iSd Differenzmethode abzuziehen.
Posted in News | Comments Off on „Scheinzessionar“ und Kondiktionsanspruch des Schuldners (OGH vom 18.6.2009, 8 Ob 29/09m)
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