Haftung der Muttergesellschaft für Kartellrechtsverstöße von Töchtern (EuGH vom 10.9.2009, C-97/08p)
Donnerstag, Oktober 22nd, 2009Will eine Muttergesellschaft bei Kartellrechtsverstößen, welche der Tochtergesellschaft als Gesamtschuldner zugerechnet werden, eine Solidarhaftung vermeiden, dann muss das Mutterunternehmen beweisen, dass dieses Tochterunternehmen auf dem Markt eigenständig aufgetreten ist.