Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for the ‘News’ Category

Verstoß gegen Corporate Governance Kodex begründet keine Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit (LG München 22.11.2007 – 5 HKO 10614/07)

Donnerstag, März 6th, 2008

Nach dem Urteil des Landesgerichtes München begründet ein Verstoß gegen den Corporate Governance Kodex nicht die Anfechtbarkeit einer Aufsichtsratswahl. Es handle sich beim deutschen Corporate Governance Kodex nicht um ein Gesetz und auch nicht um eine Satzung, sondern nur um eine Selbstbindungserklärung des Unternehmens.

Deutsches Höchstgericht zum Schutz von „Systempatenten“ (BGH 27.7.2007 im „Pipettensystem“ X ZR 38/06)

Donnerstag, März 6th, 2008

Im vorliegenden Fall hat das Deutsche Höchstgericht erkannt, dass bei einem Systempatent der Austausch von einzelnen Teilen, welche sich nicht spezifisch auf den Patentanspruch beziehen, zulässig ist. Dem Urteil kommt große praktische Bedeutung zu.

3D Marken

Mittwoch, März 5th, 2008

Entgegen der Rechtsprechung des EuGH (C-136/02) hat ein holländisches Bezirksgericht die von Maglite eingetragene dreidimensionale Marke weiterhin für schutzfähig erachtet. Für die Praxis ergibt sich daraus, dass die Registrierung von 3D Marken in den Benelux-Staaten für Stabtaschenlampen offensichtlich weiterhin möglich ist, obwohl der EuGH in diesem Punkt einen sehr strengen Maßstab ansetzt und anders entschieden hat.

Europäische Kommission schlägt Proposal für Cartel Settlement vor

Mittwoch, März 5th, 2008

Nach dem Vorschlag soll es für Beteiligte an einem Kartell möglich sein, in einem Vergleich mit der Europäischen Kommission eine Reduktion der Strafen zu erlangen, wenn die Beteiligung am Kartell zugestanden und die Haftung dafür übernommen wird. Das Verfahren soll zweistufig sein und ist als Fortsetzung des „Leniency Verfahrens“ gedacht. Mit einem In-Kraft-Treten ist noch im Jahr 2008 zu rechnen.

Deutsches Bundesverfassungsgericht erklärt Teile der Onlinedurchsuchung im Internet für Nichtig (Urteil vom 27.2.2008, 1 BVR 370/07)

Dienstag, März 4th, 2008

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst. Eine Onlineüberwachung, durch die heimliche Infiltration eines Informationstechnischen Systems ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlage über den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berühren. Eine solche Maßnahme kann dann gerechtfertigt sein, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit fest steht, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt. Die heimliche Infiltration ist grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt richterlicher Anordnung zulässig.

Entflechtungsentscheidung des Deutschen Bundeskartellamts (BKA 28.2.2008)

Montag, März 3rd, 2008

Mit Entscheidung vom 28.2.2008 hat das Deutsche Bundeskartellamt die Auflösung des Zusammenschlusses der A-Tec mit der Norddeutschen Affinerie AG (NA) untersagt und die Rückabwicklung dh den Kauf der gegen das Vollzugsverbot erworbenen Anteile angeordnet. Dem Zusammenschluss lag eine 13,75%-Beteiligung der A-Tec an der NA zugrunde.

Das Bundeskartellamt argumentierte, aufgrund der geringen Präsenz in Hauptversammlungen deutscher Unternehmen käme der A-Tec mit ihrer 13,75%-Beteiligung eine Stellung zu, die mit einer de facto aktienrechtlichen Sperrminorität von 25% vergleichbar ist. Außer der A-Tec hätten die anderen Aktionäre keinerlei Know-How im Kupferbereich und verfolgten auch keine langfristigen Strategien. Hingegen sei die A-Tec in allen wesentlichen Geschäftsbereich der NA selbst aktiv. Nach Ansicht des Bundeskartellamts führt der Zusammenschluss zur Entstehung von Marktbeherrschung bei sauerstofffreien Kupferstranggussformaten. Aus diesen werden ua Profile und Bänder für vakuumtechnische Anwendung in der Elektrotechnik und Elektronik gefertigt. Das Marktvolumen liegt bei 60 bis 80 Mio. Euro. A-Tec und NA sind die wichtigsten Wettbewerber bei der Herstellung und dem Vertrieb von diesen sauerstofffreien Kupferstranggussformaten im EWR. Diese Entscheidung des Bundeskartellamts wird noch heftig diskutiert werden, weil sie einerseits die erste Entflechtungsentscheidung einer europäischen Wettbewerbsbehörde ist und andererseits zeitlich so verkündet wurde, dass der A-Tec untersagt wurde, auf der am gleichen Tag stattfindenden Hauptversammlung der NA mitzustimmen.

Deutsches Höchstgericht stärkt die Rechte von Auto-Händlern (BGH VIII ZR 234/06)

Mittwoch, Februar 27th, 2008

Wenn der Käufer eines Neuwagens wegen Mängel vom Vertrag zurücktritt und zuvor seinen Altwagen an Zahlung statt an den Händler übergeben hat, kann der Käufer nur diesen Altwagen zurückverlangen. Den dafür angerechneten Geldbetrag darf der Käufer nicht behalten. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Verkäufer für das Altfahrzeug einen laufenden Kredit abgelöst hat. In diesem Fall muss der Käufer auch jene Kosten übernehmen, die der Autohändler zur Ablösung des Kredits leisten musste. Aus der Rechtsansicht des BGH bildet das gesamte Geschäft eine rechtliche Einheit. Der Händler hat sich nur deshalb auf die Übernahme des Altfahrzeuges eingelassen, weil er im Gegenzug einen neuen Wagen verkaufen konnte.

„Durchgang bis auf Widerruf“ (Landesgericht Klagenfurt vom 6.12.2007, 2 R 274/07g)

Mittwoch, Februar 27th, 2008

Ein Rechtsbesitzer muss sich gegen das Anbringen einer Tafel „Durchgang bis auf Widerruf“ zur Wehr setzen, will er nicht den Rechtsbesitz verlieren. Unterlässt er es, sich gegen diese Willensäußerung des Eigentümers zur Wehr zu setzen, dann kommt ihm nur mehr die Rechtsposition eines Präkaristen zu.

Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte (OGH vom 11.12.2007, 17 Ob 22/07w)

Mittwoch, Februar 27th, 2008

Die Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte kann von den Parteien nicht durch Vereinbarung geändert werden. Eine Heilung einer bestehenden Unzuständigkeit ist nicht möglich. Es handelt sich um ausschließliche und unabdingbare Gerichtsstände.

Selbsthilfe und Immissionsabwehranspruch (OGH vom 11.12.2007, 4 Ob 196/07p)

Mittwoch, Februar 27th, 2008

Das Recht auf Selbsthilfe iSd § 422 ABGB kann nur dann einen Ausschluss für den Immissionsabwehranspruch nach § 364 Abs 3 ABGB begründen, wenn die Beseitigung des beeinträchtigenden Zustandes (Entzug von Licht oder Luft) durch eine ganz einfache Ausübung des Selbsthilferechts beseitigt werden kann.