Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
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Anwaltshaftung für Prozessverlust (OGH vom 17.12. 2013, 8Ob 125/13k)

März 31st, 2014

Bei Geltendmachung der Anwaltshaftung für einen Prozessverlust hat der Geschädigte die Behauptungs- und Beweislast für die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts.
Der hypothetische Ausgang des  Vorprozess ist auf Basis der dem Anwalt berechtigt vorgeworfenen Pflichtverletzungen in einem Schadenersatzverfahren zu beurteilen.

Zur wasserrechtlichen Haftung von „Indirekteinleitern“ (OGH vom 19.12.2013, 1 Ob 204/13a)

März 31st, 2014

Für Mängel der betriebsinternen Abwasseranlage, die dazu führen, dass giftige Stoffe nicht in den örtlichen Abwasserkanal sondern über eine Regenwasserabteilung in einen Bach gelangen, hat der Abwasserverursacher Schadenersatz zu leisten.
Die Kläger beriefen sich auf die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Wasserrechtsgesetz. Diese setzt lediglich eine grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Betriebs der Anlage voraus.
Diese Rechtsprechung ist nicht auf Betreiber von Wasserbenutzungsanlagen zu beschränken, sondern gilt auch für sogenannte „Indirekteinleiter“ (=bewilligungspflichtige Einleitungen von gefährlichen Abwassern in eine von einem befugten Unternehmen betriebene Kläranlage)

Zur wasserrechtlichen Haftung von „Indirekteinleitern“ (OGH vom 19.12.2013, 1 Ob 204/13a)

März 31st, 2014

Für Mängel der betriebsinternen Abwasseranlage, die dazu führen, dass giftige Stoffe nicht in den örtlichen Abwasserkanal sondern über eine Regenwasserabteilung in einen Bach gelangen, hat der Abwasserverursacher Schadenersatz zu leisten.
Die Kläger beriefen sich auf die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Wasserrechtsgesetz. Diese setzt lediglich eine grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Betriebs der Anlage voraus.
Diese Rechtsprechung ist nicht auf Betreiber von Wasserbenutzungsanlagen zu beschränken, sondern gilt auch für sogenannte „Indirekteinleiter“ (=bewilligungspflichtige Einleitungen von gefährlichen Abwassern in eine von einem befugten Unternehmen betriebene Kläranlage)

EuGH: Vollstreckung eines Schiedsspruchs gegen einen Verbraucher EuGh vom 27.2. 2014 C-470/12, Pohotovost

März 31st, 2014

Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der der Streitbeitritt einer Verbraucherschutzvereinigung  zur Unterstützung eines Verbrauchers  als Vollstreckungsschuldner in einem gegen ihn betriebenen Verfahren zur Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Schiedsspruch nicht zulässig ist.

EuGH: Vollstreckung eines Schiedsspruchs gegen einen Verbraucher EuGh vom 27.2. 2014 C-470/12, Pohotovost

März 31st, 2014

Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der der Streitbeitritt einer Verbraucherschutzvereinigung  zur Unterstützung eines Verbrauchers  als Vollstreckungsschuldner in einem gegen ihn betriebenen Verfahren zur Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Schiedsspruch nicht zulässig ist.

Haftet der Arbeitgeber für vorsätzliche Körperverletzung eines Arbeitnehmers durch einen Vorarbeiter? (OGH vom 29.1. 2014, 9 ObA 4/14z)

März 31st, 2014

Der Arbeitgeber haftet einem Arbeitnehmer für Schäden wegen Körperverletzung aus einem Arbeitsunfall nur dann, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht hat. Für den Vorsatz eines anderen Arbeitnehmers muss er nicht einstehen. Ist der Arbeitgeber eine GmbH, kommt es auf den Vorsatz eines geschäftsführenden Organs an.
Im allgemeinen Zivilrecht kann das Verhalten eines Gehilfen, welcher auch Schutz-und Sorgfaltspflichten des Geschäftsherrn wahrnehmen soll, letzterem zwar zurechenbar sein, im Rahmen des Dienstgeberhaftungsprivilegs kommt eine solche Zurechnung aber nicht in Betracht.

Haftet der Arbeitgeber für vorsätzliche Körperverletzung eines Arbeitnehmers durch einen Vorarbeiter? (OGH vom 29.1. 2014, 9 ObA 4/14z)

März 31st, 2014

Der Arbeitgeber haftet einem Arbeitnehmer für Schäden wegen Körperverletzung aus einem Arbeitsunfall nur dann, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht hat. Für den Vorsatz eines anderen Arbeitnehmers muss er nicht einstehen. Ist der Arbeitgeber eine GmbH, kommt es auf den Vorsatz eines geschäftsführenden Organs an.
Im allgemeinen Zivilrecht kann das Verhalten eines Gehilfen, welcher auch Schutz-und Sorgfaltspflichten des Geschäftsherrn wahrnehmen soll, letzterem zwar zurechenbar sein, im Rahmen des Dienstgeberhaftungsprivilegs kommt eine solche Zurechnung aber nicht in Betracht.

Kein Pflegegeld – Export nach Thailand (OGH vom 28.1.2014, 10 ObS 191/13f)

März 31st, 2014

Auch wenn ein Pflegebedürftiger krankheitsbedingt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat, kommt ein Export des Pflegegeldes nach Thailand nicht in Betracht. Der Anspruch auf Pflegegeld setzt den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus. Nur vorübergehende bzw. kurzfristige Auslandsaufenthalte beeinflussen den Anspruch auf Pflegegeld nicht.

Kein Pflegegeld – Export nach Thailand (OGH vom 28.1.2014, 10 ObS 191/13f)

März 31st, 2014

Auch wenn ein Pflegebedürftiger krankheitsbedingt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat, kommt ein Export des Pflegegeldes nach Thailand nicht in Betracht. Der Anspruch auf Pflegegeld setzt den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus. Nur vorübergehende bzw. kurzfristige Auslandsaufenthalte beeinflussen den Anspruch auf Pflegegeld nicht.

AUSGLEICHSANSPRUCH DES PÄCHTER NACH AUFGABE DER TANKSTELLE (OGH VOM 31.7.2013, 9 OB 21/13Y)

Dezember 17th, 2013

Dem ehemaligen Tankstellenpächter (der die Funktion eines Handelsvertreter im Sinne des HVertrG 1993 erfüllt) gebührt ein Ausgleichsanspruch nach Verkauf und Auflösung seiner ehemaligen Tankstelle an einen Dritten.

Selbst wenn der Kundenstamm nicht im Kaufpreis beziffert wird, ist das Abwandern des Kundenstammes an eine andere, nahe gelegene Tankstelle des Unternehmers, ein evidenter Vorteil und begründet einen Ausgleichsanspruch im Sinne des § 24 HVertrG.

Das im Verfahren vorgebrachte Argument der “Sogwirkung der Marke“, dh. der Kundenstamm ist  auf Grund der Qualität der Tankstellenmarke zur Zweittankstelle abgewandert, ist zwar ein Minderungsgrund des Ausgleichsanspruches, aber kann nicht zu seiner Ausschließung führen.