Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Squeeze-out eines Gesellschafters (OGH vom 14.9.2011, 6 Ob 80/11 z)

Januar 4th, 2012

Wenn die Bedingungen des Gesellschafterausschluss-Gesetzes zum Squeeze-out eines Gesellschafters nicht vorliegen, dann ist der Ausschluss eines Gesellschafters nur dann zulässig, wenn diese Möglichkeit und auch das Verfahren im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sind.

Widerruf der Vorstandsbestellung und Vertrag ( OGH vom 29.9.2011, 8 Ob 134/10 d)

Januar 4th, 2012

Wenn ein Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat entlassen wird, dann hat das Vorstandsmitglied nur Anspruch auf Schadenersatz (Kündigungsentschädigung). Eine Weiterzahlung der Bezüge auf Basis des Vorstandsvertrages kommt nicht in Frage. Das gilt ganz unabhängig davon, ob ein wichtiger Grund für die vorzeitige Auflösung vorliegt oder nicht. Gleich wie bei einer Entlassung wird der Vertrag jedenfalls beendet. Das Vorstandsmitglied ist auf Schadenersatzansprüche beschränkt.

Versicherungsrechtsnovelle 2011

Januar 4th, 2012

Nach dem Entwurf für ein neues Versicherungsvertragsgesetz/Maklergesetz steht den Verbrauchern ein allgemeines Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen zu.

Im Bereich der Lebensversicherung kommt es zu einem Frühstorno und einer Provisionsrückzahlung. Dadurch soll die vorzeitige Auflösung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer nicht zu seinen Lasten gehen. Die Möglichkeit des Frühstornos gilt für den Fall der Arbeitslosigkeit, der Änderung der Einkommensverhältnisse oder der falschen Beratung. Ausdrücklich vorgesehen ist auch die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wenn der Versicherungsnehmer damit ausdrücklich einverstanden ist. Die privaten Krankenversicherungen erhalten in Zukunft nur noch jene Gesundheitsdaten der Patienten, die zur Verrechnung benötigt werden. Über die Weitergabe der Daten werden die Versicherungsnehmer informiert und können diese der Übermittlung widersprechen.

Vergütung des Stiftungsvorstandes (OGH vom 10.8.2010, 1 Ob 214/09s)

Januar 4th, 2012

Fehlt in der Stiftungserklärung eine Bestimmung über die Vorstandsvergütung, dann ist es eine solche durch das Gericht festzustellen bzw. zu bestimmen. Der Beschluss des Stiftungsvorstandes reicht zur Auszahlung einer solchen Vergütung nicht und führt zur Rückforderung durch die Stiftung.

Deutscher Bundesgerichtshof zu Schadenersatz wegen unterbliebener Ad-Hoc Mitteilung (BGH vom 13.12.2011, XI ZR 51/10)

Dezember 19th, 2011

Der Deutsche BGH hat ein Grundsatzurteil zur Schadenersatzpflicht bei der Unterlassung von Ad-Hoc Mitteilungen gefällt. Im Fall einer unterlassenen Ad-Hoc Mitteilung haftet das Unternehmen dem so geschädigten Anleger. Im deutschen Recht gründet sich der Schadenersatzanspruch auf § 37b WbHG. Der Anleger kann wahlweise auf Erstattung des Kaufpreises der Aktien Zug um Zug gegen deren Rückgabe klagen oder auch die Erstattung der Differenz zwischen dem Kurs bei Wert der Aktien und deren fiktiven Kurs bei Veröffentlichung einer unverzüglichen Ad-Hoc Mitteilung verlangen. Dieser Kurs ist dann mit den „modernen Methoden der Finanzwissenschaft“ festzulegen.

Überträgt man diese Rechtslage auf Österreich, dann kommt eine Haftung aufgrund der Verletzung von § 48d (1) BörseG in Frage. Eine Haftung gestützt auf das Verbot der Marktmanipulation als Schutzgesetzverletzung hat der BGH abgelehnt.

Markenrechtsverletzung durch Dritte (EuGH vom 15.12.2011, C-119/10 Red Bull)

Dezember 19th, 2011

Red Bull ist gegen ein Abfüllunternehmen gerichtlich vorgegangen, weil dieses Getränke für andere Hersteller abfüllt, welche unter Umständen das Markenrecht von Red Bull verletzen.

Red Bull hat sich vor dem holländischen Gericht auf sein Markenrecht berufen. Der EuGH hat keine Verbindung zwischen dem Zeichen und der Abfülldienstleistung erkennen können, weswegen das Markenrecht keinen Schutz gegen die Handlungen des Dritten bietet.

Staatshaftung (EuGH vom 24.11.2011C-379/10)

Dezember 19th, 2011

Der EuGH hat ein italienisches Gesetz, das die zivilrechtliche Haftung für Richter für Schäden, die Einzelnen durch Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen eingeengt hat, als europarechtswidrig beurteilt.

Die italienische Vorschrift verstößt gegen den allgemeinen Grundsatz der Haftung der Mitgliedsstaaten für Verstöße gegen das Unionsrecht, weil die Haftung des Staates für diese Verstöße eines letztinstanzlichen Gerichtes auf die Fälle einer Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt ist.

Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung durch Beiratsmitglieder (OGH vom 18.7.2011, 6 Ob 98/11)

Oktober 24th, 2011

Bei einer Privatstiftung, bei der ein Beirat mit Organqualität eingerichtet ist, kann jedes einzelnes Beiratsmitglied einen Antrag auf Abberufung eines Vorstandsmitgliedes stellen.

Internetverkaufsverbot in selektiven Vertriebssystemen (EuGH vom 13.10.2011, C- 439/09)

Oktober 24th, 2011

Selektive Vertriebsbindungen dürfen den Verkauf der jeweiligen Produkte über das Internet nicht ausschließen. Solche Verbote sind bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen, auch wenn diese scheinbar neutral formuliert sind (zB Verkauf der Produkte nur in Anwesenheit von natürlichen Personen in einem physischen Raum).

Solche Verbote können durch die Gruppenfreistellungsverordnung nicht gerechtfertigt werden, sondern sind höchstens einer Einzelfreistellung zugänglich.

Ingerenzpflicht bei Abgabe von Alkohol (OGH vom 18.5.2011, 7 Ob 65/11a)

August 8th, 2011

Die Ingerenzpflicht besagt, dass sich jene Person, die dem Konsumenten ein hochprozentiges Getränk zusammenmischt bzw. verabreicht, um diese kümmern muss. Sollte die betroffene Person an den Folgen des Alkoholkonsums versterben, ist der Verabreichende der Witwe gegenüber unterhaltspflichtig. Dabei ist das Mitverschulden des Verstorbenen zu berücksichtigen.