August 4th, 2011
Die Kommission darf einem Unternehmen eines abgeschlossenen Zusammenschlussverfahren die Akteneinsicht nur verweigern, wenn entweder besondere Gründe vorliegen, dass der Entscheidungsprozess in einem Verfahren gefährdet wäre oder unter Berufung auf den Schutz der Rechtsberatung.
Die Kommission muss genau erläutern, ob der Zugang zu diesen Dokumenten das geschützte Interesse konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte.
Wird die Einsicht in die Dokumente erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beantragt, sieht der EuGH keine besonderen Gründe vorliegen.
Posted in News | No Comments »
Juli 15th, 2011
Vom Anbieter eines Onlinedienstes darf nicht verlangt werden, aktiv alle Angaben eines jeden Kunden zu überwachen. Der Betreiber eines Online-Marktplatzes unterliegt keinem allgemeinen und dauerhaften Verbot des Verkaufs von Waren einer Marke auf diesem Marktplatz. Allerdings darf er – wenn gerichtlich dazu gezwungen – den Urheber der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ausschließen. Dem Betreiber eines Online-Marktplatzes kann auch aufgetragen werden, die Identifizierung seiner Kunden erleichtern. Dabei muss der Schutz der personenbezogenen Daten beachtet werden, dennoch muss der Urheber der Verletzung klar identifizierbar sein.
Posted in News | No Comments »
Juli 7th, 2011
Der Inhaber eines Namens kann der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke widersprechen. Nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung kann eine Gemeinschaftsmarke für nichtig erklärt werden, wenn der Betroffene ein sonstiges älteres Recht geltend macht, wobei die Verordnung in nicht abschließender Weise vier solche Rechte aufzählt: Namensrecht, Recht auf die eigene Abbildung, das Urheberrecht und Gewerbliche Schutzrechte. Das Namensrecht kann nicht nur zum Schutz des Namens als Persönlichkeits-Attribut, sondern auch zum Schutz des Namens in seinen wirtschaftlichen Aspekten gelten gemacht werden.
Posted in News | No Comments »
Juni 27th, 2011
Im Umgründungsrecht ergeben sich nachstehende Änderungen: Beim upstream merger – bei der Verschmelzung zur Aufnahme einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft – entfallen verschiedene Berichtspflichten. In der übertragenden Gesellschaft ist keine Hauptversammlung erforderlich. Auch bei der verhältniswahrenden Spaltung entfallen Berichte.
Börsennotierte Gesellschaften müssen im Fall von Verschmelzungen bzw Spaltungen keine Zwischenbilanz mehr erstellen. Der Spaltungsplan wird elektronisch bekannt gemacht. Durch eine Spaltung gefährdete Gläubiger erhalten in Zukunft einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung. Nicht börsennotierte Gesellschaften müssen in Zukunft ihre Inhaberaktien auf Namensaktien umstellen.
Des Weiteren besteht eine weitreichende Pflicht zur Führung eines Aktienbuches. Bei börsennotierten Gesellschaften verbleibt es beim Wahlrecht zwischen Inhaber und Namensaktien. Bei einer nicht börsennotierten Gesellschaft muss ein auf den Aktionär lautendes Konto angegeben werden, über das alle Zahlungen der Gesellschaft für den Aktionär abgewickelt werden. Das dient dazu, den Aktionär auch nach den bankrechtlichen Vorschriften identifizieren zu können.
Posted in News | No Comments »
Juni 27th, 2011
In Deutschland kann ein kartellgeschädigter, der Schadensersatz fordert, Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhalten, wenn diese den Urheber des Kartellverfahrens betreffen. Eine solche Regelung ist rechtlich unbedenklich. Es liegt an den Mitgliedstaaten, Regelungen für den Zugang zu den Dokumenten festzulegen. Diese Regelungen dürfen allerdings den Schadensersatz nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Die Interessen müssen im Einzelfall abgewogen werden, wobei jene Interessen, welche die zu übermittelnde Information betreffen den Interessen des Kronzeugen gegenüber zu stellen sind, der diese Information freiwillig vorgelegt hat.
Posted in News | No Comments »
Mai 26th, 2011
In einem Verfahren betreffend den durch Verbraucherumfrage ermittelten Bekanntheitsgrad einer Marke hat eine Partei ein Privatgutachten vorgelegt. Gestützt auf dieses Privatgutachten und ohne ein Sachverständigengutachten von Amts wegen einzuholen, hat das Gericht die relevanten Feststellungen getroffen. Ein solches Vorgehen ist dann unzulässig, wenn gegen das Privatgutachten substantiierte Einwende erhoben wurden. In diesem Fall ist die Aufnahme eines Sachverständigenbeweises unerlässlich.
Posted in News | No Comments »
Mai 13th, 2011
Nationalen Wettbewerbsbehörden kommt keine Kompetenz zu, Negativentscheidungen im Hinblick auf Art 101 und Art 102 AEUV (Kartell- und Missbrauchsverbot) zu treffen. Insofern besteht ein Monopol der europäischen Kommission, der gemäß Art 10 der Verordnung Nr 1/ 2003 in Ausnahmefällen ein solches Recht zusteht. Durch „negative“ Sachentscheidungen von nationalen Wettbewerbsbehörden könnte die einheitliche Anwendung des kommunitären Wettbewerbsrechts beeinträchtigt werden.
Posted in News | No Comments »
April 13th, 2011
Abgehend von seiner bisherigen Rechtssprechung hat der OGH eine amtswegige Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts bei der Anmeldung der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung festgestellt. Diese könne sich im Wesentlichen darauf beschränken ob ein Abberufungsrund plausibel und schlüssig dargelegt wurde. Sofern ein Vorstand von einem Stifter, der selbst auch Begünstigter ist, bestellt wird, muss die Mindestfunktionsdauer 3 Jahre betragen, ein Unterschreiten ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (z.B. weil die Bestellung durch den einstweiligen Sachwalter des Stifters erfolgt). Die Rekurslegitimation gegen einen Beschluss des Firmenbuchgerichts auf Löschung eines Vorstandsmitgliedes infolge Abberufung kommt dem abberufenem wie auch jedem anderen Vorstandsmitglied einzeln zu.
Posted in News | No Comments »
April 7th, 2011
Ein Anlageberater, der einen Kunden falsch berät, haftet nicht für das positive Vertragsinteresse. Der Anleger kann nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt hätte. Eine Haftung des Anlageberaters besteht nur für den Vertrauensschaden. Dieser Vertrauensschaden ermittelt sich durch eine Differenzrechnung zwischen dem hypothetischen heutigen Vermögensstand und dem tatsächlichen Vermögensstand. Für die Ermittlung sind die konkreten Umstände und Vereinbarungen maßgeblich. Der Hinweis auf eine „Sparbuchveranlagung“ bzw. eine Veranlagung in einem “seriösen österreichischen Immobilienfonds“ oder fest verzinsliche österreichische Wertpapiere sind als Vergleichsmaßstab ungeeignet.
Posted in News | No Comments »
April 7th, 2011
Die Einlösungsfrist beim Vorkaufsrecht beginnt erst dann zu laufen, wenn die grundverkehrsbehördliche Genehmigung vorliegt. Ein vor der Genehmigung gemachtes Einlösungsangebot löst den Fristenlauf nicht aus.
Posted in News | No Comments »