Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Einvernehmliche Abänderung eines Unterhaltsvergleichs (OGH vom 25.11.2008, 10 Obs 143/08i)

Juli 29th, 2009

Wird ein rechtswirksamer Unterhaltsvergleich zwischen den Ehegatten in der Folge einvernehmlich abgeändert, sodass der Ehegatte zu keinerlei Unterhaltszahlungen mehr verpflichtet ist, dann erhält die Ehegattin auch dann keine Witwenpension, wenn der Ehegatte freiwillig Leistungen auch weiterhin erbracht hat und sich sogar die Verlassenschaft zu einem Unterhaltsbeitrag verpflichtete. Vorsicht: bei der Abänderungen von Unterhaltsvergleichen jedenfalls bedenken, dass die Witwenpension in Gefahr ist.

Verletzung von Offenlegungspflichten gem §§ 277 und 278 UGB (OGH vom 24.3.2009, 4 Ob 229/08t)

Juli 9th, 2009

Mitbewerber können lauterkeitsrechtliche Ansprüche bei einer Verletzung von Offenlegungspflichten durch andere Marktteilnehmer geltend machen.

Berühmung eines Urheberrechts und vorbeugende Unterlassungsklage (OGH vom 24.3.2009, 4 Ob 19/09m)

Juli 9th, 2009

Ein Urheber- oder sonstiger Rechteinhaber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage erheben, wenn sich ein Dritter eines Rechtes berühmt. Der bloße faktische Eingriff in das Urheberrecht ist aber noch keine solche Rechtsberühmung.

Beweislast und Auskunftsobliegenheit (OGH vom 26.3.2009, 6 Ob 44/09b)

Juli 9th, 2009

Die nicht behauptungs- und beweispflichtige Partei ist trotzdem dazu verpflichtet, prozessrelevante oder sonst nicht zugängliche Umstände offen zu legen. Verletzungen dieser vorprozessualen Aufklärungsobliegenheit können im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden. Es kommt allerdings nicht zu einer Umkehr der Beweislast.

Konkurrenzklausel und Minderheitsgesellschafter (OGH vom 2.4.2009, 8 Ob 141/08f)

Juli 9th, 2009

Ein über 2 Jahre hinausgehendes, nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen ausgeschiedenen Minderheitsgesellschafter einer GmbH verstößt gegen § 879 Abs 1 ABGB. Ein solches Wettbewerbsverbot ist nichtig.

Immobilienmakler und außerbücherliches Servitut (OGH vom 30.3.2009, 7 Ob 27/09k)

Juli 9th, 2009

Für Immobilienmakler besteht keine Nachforschungspflicht, ob ein außerbücherliches Servitut besteht, wenn keinerlei Anhaltspunkte für eine solche Dienstbarkeit vorliegen.

Qualifizierte Mahnung iSd § 39 VersG (OGH vom 30.3.2009, 7 Ob 24/09v)

Juli 9th, 2009

Den Versicherer trifft die Beweislast, dass dem Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung iSd § 39 VersG in Form eines Einschreibbriefs zugegangen ist. Es liegt kein allgemeiner Beweisnotstand vor, der eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen könnte. Achtung: Versicherungen sollten qualifizierte Mahnungen keinesfalls als Massensendung, sondern weiterhin eingeschrieben versenden.

Keine Feststellung der Zuwiderhandlung ohne Geldstrafe gegen Kronzeugen (OGH vom 25.3.2009, 16 Ok 4/09)

Juli 9th, 2009

Gegenüber einem Kronzeugen iSd § 11 Abs 3 WettbG kann keine Feststellung der Zuwiderhandlung erfolgen, wenn keine Geldbuße beantragt wird. Es reicht nicht aus, dass die Bundeswettbewerbsbehörde eine solche Feststellung mit der Begründung beantragt, es könne sich in Zukunft noch herausstellen, dass gegenüber diesem Antragsgegner der Kronzeugenstatus zu Unrecht angenommen wurde.

Zustellungsbevollmächtigte Patentanwälte (EuGH vom 11.6.2009, C-564/09, Kommission/Österreich)

Juli 9th, 2009

Gemäß § 16a PatentanwaltsG müssen dienstleistende Patentanwälte aus anderen Mietgliedsstaaten eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Außerdem besteht eine Verpflichtung für solche dienstleistenden Patentanwälte einen Zustellungsbevollmächtigten gem § 21 Abs 4 PatentG zu bestellen. Der EuGH hat die Erfordernis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung als gerechtfertigt angenommen. Die Bestellung eines Zustellbevollmächtigten verstößt aber gegen Art 49 EG-Vertrag.

Urheberrecht und Überlassung an Zahlung statt (OGH vom 24.2.2009, 4 Ob 242/08d)

Juni 8th, 2009

Urheberrechte fallen zwar in die Verlassenschaft, können aber den Verlassenschaftsgläubigern weder in ihrer Gesamtheit noch aufgeteilt an Zahlung statt überlassen werden. Das Urheberrecht ist eine untrennbare Einheit sämtlicher urheberrechtlichen Einzelbefugnisse eines Urhebers einschließlich aller aus dem Urheberrecht entspringenden Verwertungsrechte. Die vermögensrechtlichen Ansprüche, die sich aus Urheberrechten ergeben können, zB das Entgelt für eine Ausführungsbewilligung, können aber Gegenstand einer Überlassung an Zahlung statt sein. Das kann sich auch auf künftige Ansprüche aus Verwertungsrechten beziehen. Bei einer solchen Übertragung müssen aber die für die Zession künftiger Forderung geltenden Bestimmtheitserfordernisse eingehalten werden.