Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Actio pro socio bei der GmbH & Co KG (OGH vom 26.02.2009, 1 Ob 192/08d)

Juni 8th, 2009

GmbH & Co KG ist eine Personengesellschaft, bei der auch ob Kommanditist wegen zB kompetenzwidriger Geschäftsführungsmaßnahmen die actio pro socio gegen die GmbH als Komplementärin geltend machen kann.

Irreführungsverbot und Firmenbildungsrecht (OGH vom 19.02.2009, 6 Ob 242/08v)

Juni 8th, 2009

Der Firma „Sun Services GmbH“ für ein Unternehmensberatungsunternehmen fehlt die Unterscheidungskraft iSd § 18 Abs 2 UGB. Die Firmenbezeichnung ist zur Irreführung geeignet, da sich kein Mensch darunter ein Unternehmensberatungsunternehmen, sondern vielmehr ein Solarium vorstellt.

Leere Rechtsmittel im elektronischen Rechtsverkehr (OGH vom 25.11.2008, 9 Ob 78/08y)

Mai 8th, 2009

Wird ein Rechtsmittel im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht, dann ist darauf zu achten, dass die Rechtsmittelausführungen auch tatsächlich im Pdf-Anhang enthalten sind. Ein Mangel ist jedenfalls nicht verbesserungsfähig. Vorsicht! Bei elektronischen Rechtsverkehr immer darauf achten, dass tatsächlich alle Dokumente „angehängt“ sind.

Insolvenzentgelt und Geschäftsführer als Treuhänder (OGH vom 23.2.2009, 8 Ob S4/09k)

Mai 8th, 2009

Einem Geschäftsführer einer GmbH, der sämtliche Geschäftsanteile als Treuhänder für eine andere GmbH hält, steht kein Anspruch auf Insolvenzentgelt zu, da ihm aufgrund seiner beherrschenden Stellung ein maßgeblicher Einfluss auf die Gesellschaft zukommt. Vorsicht! GmbH-Geschäftsführer sollten diese Rechtsprechung bedenken, wenn sie treuhändig Anteile für andere Gesellschaften halten.

Mehrere Ausstellungsdaten auf Wechsel (OGH vom 23.2.2009, 8 Ob 18/09v)

Mai 8th, 2009

Befinden sich auf einem gezogenen Wechsel eines einzigen Ausstellers mehrere Ausstellungstage, dann ist dieser Wechsel ungültig. Die Rechtssprechung folgt dem Grundsatz der Wechselstrenge.

Bankgarantien und Kautionsschutzgesetz (OGH vom 11.2.2009, 7 Ob 190/08d)

Mai 8th, 2009

Bei arbeitnehmerähnlichen Personen, die im Interesse und auf Druck ihres „Dienstgebers“ eine Bankgarantie unterzeichnen, gilt analog das Kautionsschutzgesetz. Dies hat zur Folge, dass die Bankgarantie nichtig ist. Vorsicht! Banken sollten in diesen Konstellationen keinerlei Bankgarantien ausstellen und überprüfen, ob zwischen dem Sicherungsgeber und dem Besicherten ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis besteht.

Auskunftspflichtgesetz und FMA (VwGH vom 27.2.2009, 2008/17/0151)

Mai 8th, 2009

Auskunftsbegehren, die an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gerichtet werden, müssen nach den Bestimmungen des Auskunftspflichtgesetzes – zumindestens analog – beantwortet werden.

Bei Zugaben gilt „rule of reason“ (EuGH vom 23.4.2009, C-261/07 und C-299/07)

Mai 8th, 2009

Das bisher geltende „per-se-Verbot“ im österreichischen Zugabenrecht wird durch die neueste Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs aufgeweicht. Da das Zugabenverbot in der „schwarzen Liste“ der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken nicht enthalten ist, müssen die Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob die Gewährung der Zugabe irreführend, aggressiv oder aus sonstigen Gründen unlauter ist. Jede Werbeaktion sollte ex-ante auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft werden. Sinn des Zugabenverbotes ist, Verbraucher vor Preisverschleierungen zu schützen, weil die Kosten der Zugabe in den Preis der Hauptware eingerechnet werden können.

Verschulden von Hilfspersonen auf Seiten des Geschädigten (OGH 20.1.2009, 4 Ob 204/08s)

April 21st, 2009

Im Fall einer deliktischen Schädigung kann dem Geschädigten, den überhaupt kein eigenes Verschulden trifft, das für den Schadenseintritt mitwirkende Verschulden von Hilfspersonen, denen der Geschädigte seine Güter bewusst überantwortet hat, nur dann als eigenes Verschulden angerechnet werden, wenn die Voraussetzungen des untüchtigen Besorgungsgehilfen iSd § 1315 ABGB vorliegen. Der OGH schließt damit eine Lücke in der Gehilfenhaftung und wendet entsprechend der „Gleichbehandlungsthese“ die Grundsätze des Mitverschuldens auf Seiten des Schädigers auch auf Seiten des Geschädigten an.

Markenschutz in der EU billiger

April 21st, 2009

Die Kosten für die online angemeldete Gemeinschaftsmarke sinken ab 1. Mai um 40% auf € 900,–.