Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Urheberrecht weicht kirchlichem Selbstbestimmungsrecht (BGH 19.3.2008, 1 ZR 166/05)

Mai 14th, 2008

Die Kirchengemeinde in St. Gottfried in Münster hat Änderungen an einem sich in den Kirchenräumlichkeiten befindlichen Werkoriginal (Altar) vorgenommen. Mit diesen Handlungen hat sie in die Rechte des Schöpfers und Urhebers des Werks eingegriffen. Die Kirchengemeinschaft hat den Eingriff damit begründet, sie wolle den Kircheninnenraum entsprechend der Liturgiereform des zweiten vatikanischen Konzils anpassen. Das Bundesgericht hat im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung die Interessen der Kirchengemeinschaft über das Recht des Urhebers gestellt.

Verkauf einer Enkelgesellschaft nicht HV-pflichtig (OLG Hamm 8 U 216/07)

Mai 14th, 2008

Der Vorstand eines Unternehmens ist bei der Veräußerung eines Unternehmens dann frei zu entscheiden, wenn eine Beteiligung veräußert wird, die der Konzern über eine Tochtergesellschaft hält. Der Verkauf einer solchen Enkelgesellschaft ist wirtschaftlich nicht so bedeutsam, dass es der Erlaubnis der Aktionäre bedürfe, befand das deutsche Oberlandesgericht.

US-Supreme Court wendet Rule of reason auf Preisbindung der zweiten Hand an (LEEGIN v. BSKS)

März 10th, 2008

Die Preisbindung der zweiten Hand war in den USA seit der Entscheidung Standard Oil als per se Verbot ausgestaltet. Damit konnte eine solche Maßnahme nicht gerechtfertigt werden. Nach der neuesten Entscheidung des US Supreme Courts, welche mit 5 gegen 4 Stimmen ergangen ist, wendet das Höchstgericht die Rule of reason auch vertikale Preisbindungen. Dh Preisbindungen in vertikalen Vertriebssystemen können in Zukunft auf Tatbestandsebene gerechtfertigt werden. Hintergrund dieses Urteil ist die effizienzorientierte Kartellrechtsdoktrin der Chicago School (Hauptvertreter Robert Bork und Richard Posner). Das Urteil wird Auswirkungen auf die europäische Rechtsprechung haben. Der EuGH schützt nicht nur den Inter-brand-Wettbewerb, sondern orientiert sich auch am Schutz des markeninternen Intra-brand-Wettbewerbs. In diesem Punkt unterscheidet sich das in Europa vorherrschende Grundverständnis fundamental. Sowohl die Kommission als auch der EuGH gehen grundsätzlich davon aus, dass der Schutz des markeninternen Wettbewerbs gleichrangig neben dem Schutz des Markenwettbewerbs steht und es für ein wettbewerbsrechtliches Verbot genügt, wenn eine Verhaltensweise den markeninternen Wettbewerb beschränkt.

US-Supreme Court lehnt Dritthaftung von Geschäftspartnern für Anleger- und Bilanzbetrug eines Unternehmens ab (StoneRidge Investment v. Signific Atlanta)

März 10th, 2008

Bei diesem Urteil handelt es sich um die wichtigste aktienrechtliche Entscheidung des US-Supreme Courts seit Jahrzehnten. Für österreichische und deutsche Unternehmen kommt dem Urteil deshalb Bedeutung zu, weil sie nunmehr sicher gehen können, dass sie nicht für Bilanzmanipulationen ihrer US-Handelspartner in die Haftung genommen werden können. Nach dem Vorbringen der unterlegenen Kläger hätten neben dem verantwortlichen Unternehmen auch Geschäftspartner haften müssen, wenn sie die Bilanzfälschungen ermöglicht oder begünstigten. Die Gefahr ausufernder Schadenersatzklagen gegen europäische Unternehmen und den USA ist vorerst gebrannt.

Deutscher Gesetzgeber legt Gesetzesentwurf zum internationalen Gesellschaftsrecht vor (Deutsches BMJ 07.01.2008)

März 7th, 2008

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum internationalen Gesellschaftsrecht soll von der Sitztheorie abgegangen und nunmehr darauf abgestellt werden, in welchem Land die Gesellschaft in ein öffentliches Register eingetragen worden ist. Der Gesetzesentwurf ist eine Reaktion auf die Kritik des EuGH, nach dessen Auffassung die Sitztheorie die Niederlassungsfreiheit verletzt. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft mit tatsächlichem Hauptsitz in Deutschland als rechts- und parteifähig anzusehen ist, ohne dass sie zusätzlich die Anforderungen des deutschen Gesellschaftsrechts erfüllen muss.

Verstoß gegen Corporate Governance Kodex begründet keine Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit (LG München 22.11.2007 – 5 HKO 10614/07)

März 6th, 2008

Nach dem Urteil des Landesgerichtes München begründet ein Verstoß gegen den Corporate Governance Kodex nicht die Anfechtbarkeit einer Aufsichtsratswahl. Es handle sich beim deutschen Corporate Governance Kodex nicht um ein Gesetz und auch nicht um eine Satzung, sondern nur um eine Selbstbindungserklärung des Unternehmens.

Deutsches Höchstgericht zum Schutz von „Systempatenten“ (BGH 27.7.2007 im „Pipettensystem“ X ZR 38/06)

März 6th, 2008

Im vorliegenden Fall hat das Deutsche Höchstgericht erkannt, dass bei einem Systempatent der Austausch von einzelnen Teilen, welche sich nicht spezifisch auf den Patentanspruch beziehen, zulässig ist. Dem Urteil kommt große praktische Bedeutung zu.

3D Marken

März 5th, 2008

Entgegen der Rechtsprechung des EuGH (C-136/02) hat ein holländisches Bezirksgericht die von Maglite eingetragene dreidimensionale Marke weiterhin für schutzfähig erachtet. Für die Praxis ergibt sich daraus, dass die Registrierung von 3D Marken in den Benelux-Staaten für Stabtaschenlampen offensichtlich weiterhin möglich ist, obwohl der EuGH in diesem Punkt einen sehr strengen Maßstab ansetzt und anders entschieden hat.

Europäische Kommission schlägt Proposal für Cartel Settlement vor

März 5th, 2008

Nach dem Vorschlag soll es für Beteiligte an einem Kartell möglich sein, in einem Vergleich mit der Europäischen Kommission eine Reduktion der Strafen zu erlangen, wenn die Beteiligung am Kartell zugestanden und die Haftung dafür übernommen wird. Das Verfahren soll zweistufig sein und ist als Fortsetzung des „Leniency Verfahrens“ gedacht. Mit einem In-Kraft-Treten ist noch im Jahr 2008 zu rechnen.

Deutsches Bundesverfassungsgericht erklärt Teile der Onlinedurchsuchung im Internet für Nichtig (Urteil vom 27.2.2008, 1 BVR 370/07)

März 4th, 2008

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst. Eine Onlineüberwachung, durch die heimliche Infiltration eines Informationstechnischen Systems ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlage über den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berühren. Eine solche Maßnahme kann dann gerechtfertigt sein, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit fest steht, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt. Die heimliche Infiltration ist grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt richterlicher Anordnung zulässig.