Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Verletzung der Dienstleistungsfreiheit

Februar 4th, 2008

Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen als Verletzung der Dienstleistungsfreiheit
(EuGH vom 18.12.2007)
Lettische Arbeitnehmer sollten Bauarbeiten in Schweden durchführen, was aber von der schwedischen Bauarbeitergewerkschaft mit Streik verhindert wurde. Hintergrund des Streiks war, dass die schwedischen Gewerkschaften lettische Unternehmen zu Lohnverhandlungen zwingen wollten. Der Gerichtshof erachtete die Streiks als eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit, welche sich auch nicht mit den allgemeinen Interesse des Arbeitnehmerschutzes rechtfertigen lässt.

Minderung des Kaufpreises bei Arglist

Februar 4th, 2008

Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises bei Arglist (BGH vom 9.1.2008 VIII ZR 210/06)

Eine sofortige Rückabwicklung des Kaufpreises ist nach der Rechtsprechung des deutschen Höchstgerichts möglich, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat. Der BGH hatte bereits im Jahr 2006 im Fall eines Grundstückskaufs diese Rechtsmeinung vertreten. In der vorliegenden Entscheidung hat sich auch der 8. Zivilsenat zum Recht des Käufers auf sofortige Minderung des Kaufpreises bei einem Tierkauf dieser Rechtsmeinung angeschlossen. Im Anlassfall wurde dem Käufer beim Ankauf eines Dressurpferdes zum Preis von € 45.000,– verschwiegen, dass der Wallach nach einer nicht vollständig gelungenen Kastration zu „Hengstmanieren“ neigt und deshalb als Dressurpferd wenig geeignet ist. Die vorliegende Entscheidung wird Auswirkungen auf die Rechtsprechung anderer nationaler Höchstgerichte haben.

Eigene Einkünfte von Unterhaltsberechtigten

Februar 4th, 2008

Eigene Einkünfte von Unterhaltsberechtigten

Als Einkünfte des Unterhaltsberechtigten sind auch Erträge aus Vermögen, wie Zinsen, Dividenden, Gewinnausschüttungen, Ausschüttungen aus einer Privatstiftung, Miet- und Pachterlöse sowie Leibrentenzahlungen zu veranschlagen.

Fusionskontrolle

Februar 4th, 2008

Zusammenschluss von Krankenanstalten unterliegt der Fusionskontrolle, BGH vom 16. Januar 2008, KVR 26/07

Der Deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, den Zusammenschluss von Krankenanstalten dem Kartellrecht zu unterstellen. Krankenhäuser sind auf einem Wettbewerbsmarkt iSd der Fusionskontrolle tätig. Das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Annahme eines Wettbewerbsmarktes nicht entgegen. Das Urteil des Deutschen Höchstgerichts wird Einfluss auf die Rechtsprechung anderer europäischer Gerichte haben.

laesio enormis bei Internetversteigerungen

Januar 18th, 2008

Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) auch bei Internetversteigerungen

Ersteigert ein Erwerber bei einer Internetauktion eine Sache, die weniger als die Hälfte (laesio enormis) wert ist, kann der Vertrag deswegen angefochten werden. Internetauktionen erfreuen sich großer Beliebtheit. Im Anlassfall wurde ein Gebrauchtwagen auf „e-bay“ zum geringsten Gebot von € 1,– zur Versteigerung angeboten. Das schon ältere Fahrzeug war als Bastlerfahrzeug beschrieben, welches auch jederzeit besichtigt werden hätte können. Die Begutachtungsplakette stand nahe vor dem Ablaufen und der Auspuff hätte geschweißt und auch der Rost an den Seitenteilen des Fahrzeugs beseitigt werden müssen. Der Erwerber ersteigerte das Fahrzeug schließlich um einen Kaufpreis von ca. € 4.000,–. Er hat das Fahrzeug weder besichtigt noch kannte er dessen tatsächlichen Wert. Als der Erwerber das ersteigerte Fahrzeug besichtigte, fiel er aus allen Wolken, verweigerte die Übernahme und auch die Zahlung des Kaufpreises. Das Fahrzeug war „defekt“ und nicht betriebs- und zulassungsfähig. Der Verkehrswert des Fahrzeugs betrug unter Berücksichtigung sämtlicher Mängel zwischen € 500,– und höchstens € 1.600,–. Nichts desto trotz begehrte der Anbieter die Zahlung des gesamten Kaufpreises. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und entschied, dass es auch im vorliegenden Falle eine Vertragsaufhebung gem § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte zulässig sei. Die Geltendmachung der laesio enormis stehe dem Ersteigerer auch bei einer privaten Internetversteigerung zu. Der Anbieter machte im Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof geltend, der aleatorische Charakter des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Geschäfts verwehre es dem Ersteigerer, die Vertragsaufhebung wegen Verkürzung über die Hälfte zu fordern. Es handle sich um ein Glücksgeschäft, welches gem § 1268 ABGB nicht wegen laesio enormis angefochten werden könne, weil Risiken für den Glücksvertrag charakteristisch sind und von den Parteien bewusst übernommen werden.
Dieser Rechtsauffassung ist der Oberste Gerichtshof (4 Ob 135/07 t) nicht gefolgt. Bei der Internetauktion eines privaten Anbieters als Verkäufer auf einer Internetplattform macht der Verkäufer mit Beginn der Auktion durch Einrichten der Angebotsseite demjenigen ein verbindliches Kaufsangebot, der während der Laufzeit das höchste Gebot abgeben wird. Dieser Bieter nimmt das Verkaufsangebot durch die Abgabe des höchsten Gebots an. Ein solcher Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar.

Rücknahmepflicht des Herstellers für Ersatzteile

Januar 17th, 2008

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.3.2007 (6 Ob 254/06f) entschieden, dass eine Einschränkung einer Rücknahmeverpflichtung des Herstellers bzw. Importeurs auch hinsichtlich solcher Ersatzteile, deren Lagerung durch den Vertragshändler im Interesse einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung geboten war, iSd § 879 Abs. 3 ABGB unwirksam ist. Der Oberste Gerichtshof ist mit diesem Urteil der Rechtsprechung des deutschen BGH gefolgt. Von diesem Urteil ist die gesamte Kfz-Industrie betroffen.

Newsmeldung

Januar 17th, 2008

Verwahrung einer Bankomatkarte im Rucksack ist eine ordnungsgemäße Verwahrung (OGH vom 22.2.2007 3 Ob 248/07)

Newsmeldung

Januar 17th, 2008

Aufsichtsratsmitglieder haben im Firmenbuchverfahren keine Rekurslegitimation (5 OGH 15.2.2007, 6 Ob 14/07p)

§ 25 c KschG ist auf die Übernahme reiner Sachhaftungen nicht anwendbar

Januar 17th, 2008

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil vom 1.2.2007 die bisherige Rechtsprechung entgegen der in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. dazu Bydlinski ÖBA 2002, 932) bestätigt. Eine Haftungsbefreiung beider Verletzung der Warnpflicht kommt nur dann in Frage, wenn ein Verbraucher einer Verbindlichkeit „als Mitschuldner, Bürge oder Garant (Interzession), beitritt“. Eine analoge Anwendung des § 25c KschG auf Pfandbesteller scheidet aus.

Insolvenzvorsorge in Gesellschaftsverträgen

Januar 17th, 2008

Das Firmenbuchgericht wies den Antrag auf Eintragung der Neufassung eines Gesellschafts-vertrages mit folgendem Wortlaut ab: „im Fall der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Gesellschafters, steht den übrigen Gesellschaftern anteilsmäßig ein Aufgriffsrecht an Gesellschaftsanteilen zu. Wird dieses Aufgriffsrecht von einem der aufgriffsberechtigten Gesellschaftern nicht binnen 4 Wochen nach Konkurseröffnung über das Vermögen des Gesellschafters ausgeübt, wächst dieses den übrigen Gesellschaftern anteilsmäßig zu. Der Übernahme-preis bei Ausübung des Aufgriffsrechts entspricht dem Buchwert des Geschäftsanteils.“Das Firmenbuchgericht sah in dieser Bestimmung des Gesellschaftsvertrages eine nichtige Gläubigerbenachteiligung. Nach der in Österreich und Deutschland in der Lehre herrschenden Meinung ist eine Regelung in der Satzung einer Personengesellschafter oder einer GmbH wegen Gläubigerbenachteiligung sittenwidrig, wenn sie den Entgeltanspruch eines Gesellschafters im Wesentlichen nur für den Fall seines durch Konkurseröffnung bedingten Ausscheidens, nicht aber in einem vergleichbaren Fall auf weniger als den Verkehrswert beschränkt. Rechtsfolge der dargelegten Sittenwidrigkeit ist die Nichtigkeit der Entgeltbestimmung, welche von Amts wegen wahrzunehmen ist.