Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Schenkungswiderruf und Veräußerungsverbot (OHG 18.11.2014, 5Ob 193/14i)

März 13th, 2015

Bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks (§948 ABGB) ist eine Rückübertragung auch bei einem eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbot zulässig.

Zusammenstoß zwischen Kundin und Warentransportwagen im Supermarkt (OGH vom 19.11.2014, 3 Ob 160/14x)

Februar 5th, 2015

Wenn ein Erfüllungsgehilfe eines Supermarktes (Verkäuferin), die einen Warentransportwagen vor sich herschiebt, den erforderlichen Sicherheitsabstand zu einer Kundin nicht einhält und so diese – auch wenn sie unachtsam handelte und einen Schritt nach hinten macht– verletzt, ist zumindest von einem Mitverschulden der Verkäuferin auszugehen. Der Schadenersatzanspruch bleibt bestehen, selbst wenn die Angestellte die Kundin zuvor akustisch gewarnt hat, sofern nicht erkennbar ist, ob die Angesprochene diese Warnung auch tatsächlich wahrgenommen hat.

„Trennungsschmerz“ bei unterbundenen Besuchsrechtskontakten? (OGH vom 27.11.2014, 9 Ob 28/14d)

Februar 5th, 2015

Damit Schadenersatz auf Grund eines „Schockschadens“ verlangt werden kann, wird eine grobe Fahrlässigkeit des Schädigers vorausgesetzt. Die Vorenthaltung des Besuchsrechts zwischen Geschiedenen ist dafür aber keine Rechtfertigung, da das Kind sich bei dem anderen Elternteil in guter Obhut befand.

Banküberweisung – Haftung bei Fehlüberweisung (OGH vom 23.10.2014, 2 Ob 224/13z)

Januar 9th, 2015

Seit Anfang des Jahres gilt der Empfängername nicht mehr als Kundenidentifikator, lediglich die IBAN ist von der Bank zu kontrollieren.
So haften Banken auch nicht, wenn die Transaktion auf Grund eines fehlerhaften Empfängernamens scheiterte.

Kreditkartengeschäft – Risikotragung bei Drittmissbrauch (OGH vom 21.10.2014, 4 Ob 133/14h)

Januar 9th, 2015

Vertragliche Partner von Kreditkartenunternehmen sehen sich auf Grund der Natur von Kreditkartengeschäften immer in einer negativen Ausgangslage. Sie müssen ihre Ware ohne sofortige Bezahlung an den Kunden übergeben. Daher hat das Kreditkartenunternehmen dafür zu sorgen, dass dieses System nicht von Dritten ausgenutzt beziehungsweise umgangen werden kann. Sollte das Unternehmen diese Pflicht missachten, so muss es für etwaige Schäden des Vertragspartners aufkommen.

Teilrechtskraft im Betriebskostenüberprüfungsverfahren (OGH vom 25.07.2014, 5 Ob 113/14z)

Januar 9th, 2015

Außer Streit gestellte Teile einer Entscheidung können Teilrechtskraft entwickeln. So kann ein unangefochtener Teil einer Entscheidung rechtskräftig werden, wenn er sich nicht in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem angefochtenen Entscheidungsteil befindet.

Ausschluss der Wandlung bei geringfügigem Mangel (OGH vom 18.09.2014, 1 Ob 139/14v)

Januar 9th, 2015

Ob Mangelhaftigkeit geringfügig ist, ist jeweils beim Zeitpunkt des Umstiegs von Mängelbehebung auf den sekundären Behelf zu prüfen. So sind bereits behobene Mängel bei der Bewertung, ob dem Übernehmer eine Wandlung zur Verfügung steht, nicht zu berücksichtigen.

Schenkung auf dem Todesfall (OGH vom 4.9.2014, 5 Ob 39/14t)

Januar 9th, 2015

Der Schenkungsvertrag auf den Todesfall kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen zustande. So muss in dem errichteten Notariatsakt nicht nur eine ausdrückliche Annahmebestätigung des Geschenknehmers, sondern auch einen Widerrufsverzicht des Geschenkgebers enthalten sein. Dies gilt ebenso für eine gemischte Schenkung, da sonst nur ein Vermächtnis zustande kommt, nicht aber ein Vertrag.

Patentanwälte: Keine Vertretungsfugnis vor dem OGH (VfGH vom 9.10.2014, CG 95/2013)

Januar 9th, 2015

Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis der Patentanwälte vor dem OLG und dem OGH verstoßt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Weiters liegt durch die Beschränkung auch kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit vor.

Kontrahierungszwang im Sportartikelhandel? (OGH vom 26.6.2014, 16 Ok 12/13)

Oktober 30th, 2014

Obwohl das Nahversorgungsgesetz ein Diskriminierungsverbot enthält, gilt dieses nicht für Lieferverweigerung. So ist eine Lieferverweigerung so lange zulässig, bis sie entweder die Nahversorgung gefährdet oder die Wettbewerbsfähigkeit des Letztverkäufers erheblich beeinträchtigt wäre. Da Sportwaren nicht zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse des täglichen Lebens dienen, scheidet daher eine Gefährdung der Nahversorgung aus.